Vorlage Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister
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Die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister hat durch durch den Geschäftsführer zu erfolgen. Ferner bedarf sie der notariellen Beurkundung und der Geschäftsführer muss versichern, dass die vereinbarte Summe auf dem Geschäftskonto eingegangen ist.
Gesellschafter juristische Gesellschaften müssen oftmals von Gesetzes wegen eine Mindestkapitaleinlage einbringen. Bei der GmbH müssen so beispielsweise 25.000 Euro Stammeinlage erbracht werden, bei der neuen Mini GmbH genügt vorerst ein Euro als Stammkapital. Beschließen die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung per Beschluss die Erhöhung der Stammeinlage, so muss dies in einem Erhöhungsbeschluss festgeschrieben werden.