Vorlage Anmeldung des Auflösungsbeschlusses zum Handelsregister
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Wird eine juristische Gesellschaft aufgelöst, muss der von den Gesellschaftern getroffene Auflösungsbeschluss zum Handelsregister angemeldet werden. So, wie auch für ihre Gründung dem Handelsregister verschiedene Dokumente, wie die Gesellschafterliste, der Gesellschaftsvertrag und der Legitimationsbeschluss vorgelegt werden mussten.
Die Anmeldung des Auflösungsbeschlusses zum Handelsregister erfolgt dabei durch den Liquidator, der für die Abwicklung der Rechtsgeschäfte bestellt worden ist. Auch die Anmeldung des Auflösungsbeschluss zum Handelsregister der Gesellschaft muss von einem Notar beglaubigt werden.
Die Anmeldung des Auflösungsbeschlusses zum Handelsregister erfolgt dabei durch den Liquidator, der für die Abwicklung der Rechtsgeschäfte bestellt worden ist. Auch die Anmeldung des Auflösungsbeschluss zum Handelsregister der Gesellschaft muss von einem Notar beglaubigt werden.