Vorlage Bescheinigung Arbeitnehmer Reisekosten
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Sofern der Arbeitnehmer Kosten für Geschäftsreisen bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen möchte, muss er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorlegen, in der bestätigt wird, wie viele Tage der Arbeitnehmer im Ausland verbracht hat und ob ihm hierfür bereits Aufwendungsersatz gezahlt wurde. Die Bescheinigung der Auslandstage gibt dem Finanzamt somit an, in welcher Höhe Kosten für Auslandsreisen überhaupt entstanden sind und in welcher Höhe der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits Kosten erstattet hat.
Die Bescheinigung für die Auslandstage muss demnach Angaben über die Art und die Höhe der Kosten enthalten. Unter diese Kosten fallen Fahrtkosten und Übernachtungskosten. In der Bescheinigung über die Auslandstage kann auch eine Verpflegungskostenpauschale angegeben werden.
Die Bescheinigung für die Auslandstage muss demnach Angaben über die Art und die Höhe der Kosten enthalten. Unter diese Kosten fallen Fahrtkosten und Übernachtungskosten. In der Bescheinigung über die Auslandstage kann auch eine Verpflegungskostenpauschale angegeben werden.