Vorlage Bürgschaft selbstschuldnerisch
Die Bürgschaft (selbstschuldnerisch) bezeichnet einen einseitig verpflichtenden Vertrag, bei dem sich der Bürge verpflichtet gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Die Bürgschaft kann einfach oder selbstschuldnerisch erklärt werden. Wird die Bürgschaft selbstschuldnerisch erklärt, so verzichtet der Bürge auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und insbesondere auf die Einrede der Vorausklage.
Demnach kann der Bürge bei einer Bürgschaft (selbstschuldnerisch) auch in Anspruch genommen werden, ohne das der Gläubiger den Hauptschuldner im Wege der Zwangsvollstreckung in Verpflichtung genommen hat.
Demnach kann der Bürge bei einer Bürgschaft (selbstschuldnerisch) auch in Anspruch genommen werden, ohne das der Gläubiger den Hauptschuldner im Wege der Zwangsvollstreckung in Verpflichtung genommen hat.