Vorlage Impressum AG
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Aktiengesellschaften, die Internetseiten betreiben, sind dazu verpflichtet, ein Impressum anzulegen. Der deutsche Gesetzgeber schreibt im §5 des TMG vor, welche Angaben zwingend in einem Impressum einer Aktiengesellschaft ( AG ) enthalten sein müssen. Im Impressum einer Aktiengesellschaft ist es vor allem notwendig den Vorsitzenden des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu bezeichnen.
Die Vorlage beinhaltet ein Muster für ein Impressum einer Aktiengesellschaft ( AG ), dass alle zwingend erforderlichen Angaben enthält und somit den gesetzlichen Vorgaben nach dem Telemediengesetz entspricht.
Die Vorlage beinhaltet ein Muster für ein Impressum einer Aktiengesellschaft ( AG ), dass alle zwingend erforderlichen Angaben enthält und somit den gesetzlichen Vorgaben nach dem Telemediengesetz entspricht.