Vorlage Insolvenzantrag
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Der Geschäftsführer einer juristischen Gesellschaft ist bei drohender Insolvenz bzw. bei feststehender Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dieser Zustand der Überschuldung ist erreicht, wenn die Gesellschaft ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nicht mehr erfüllen kann.
Wird durch die Gesellschaft bzw. durch den Geschäftsführer kein Insolvenzantrag gestellt, obwohl die tatbestandlichen Voraussetzungen der Insolvenz vorliegen, begeht der Geschäftsführer Insolvenzverschleppung. Die Insolvenzverschleppung ist strafbar und führt dazu, dass der Geschäftsführer in diese Position nicht wider eingesetzt werden kann.
Wird durch die Gesellschaft bzw. durch den Geschäftsführer kein Insolvenzantrag gestellt, obwohl die tatbestandlichen Voraussetzungen der Insolvenz vorliegen, begeht der Geschäftsführer Insolvenzverschleppung. Die Insolvenzverschleppung ist strafbar und führt dazu, dass der Geschäftsführer in diese Position nicht wider eingesetzt werden kann.