Vorlage Kapitalerhöhungsbeschluss
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Möchten die Gesellschafter eines Unternehmens das Stammkapital erhöhen, ist ein sog. Kapitalerhöhungsbeschluss notwendig. Zur Gründung einer juristischen Gesellschaft muss meist eine bestimmte Summe an Stammkapital eingelegt werden. Bei der GmbH beläuft sich die Einlage auf 25.000 Euro und bei der Mini GmbH ist vorerst ein Euro als Einlage ausreichend. Durch einen Gesellschafterbeschluss kann das Stammkapital der Gesellschaft erhöht werden.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss hat dabei schriftlich zu erfolgen und muss notariell beurkundet werden. In dem Kapitalerhöhungsbeschluss legen die Gesellschafter fest um welchem Betrag das Stammkapital erhöht werden soll und welcher Gesellschafter welchen Anteil von dieser Summe trägt.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss hat dabei schriftlich zu erfolgen und muss notariell beurkundet werden. In dem Kapitalerhöhungsbeschluss legen die Gesellschafter fest um welchem Betrag das Stammkapital erhöht werden soll und welcher Gesellschafter welchen Anteil von dieser Summe trägt.