Vorlage Kündigung Vollmacht
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Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich nur persönlich Mitarbeitern kündigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, m.H. einer Vollmacht, die einem Rechtsnachfolger ausgesprochen werden, auch diesen zur Kündigung von Angestellten zu befähigen. Rechtlich gesehen kann die Erteilung einer Kündigungsvollmacht formlos erfolgen.
Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, eine Kündigung die nicht vom Arbeitgeber selbst oder seinem Rechtsnachfolger ausgesprochen wird, zurück zu weisen, solange ihm keine schriftliche Originalurkunde der Kündigungsvollmacht vorgelegt wurde. Daher empfiehlt es sich eine Kündigungsvollmacht stets schriftlich zu erteilen.
Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht, eine Kündigung die nicht vom Arbeitgeber selbst oder seinem Rechtsnachfolger ausgesprochen wird, zurück zu weisen, solange ihm keine schriftliche Originalurkunde der Kündigungsvollmacht vorgelegt wurde. Daher empfiehlt es sich eine Kündigungsvollmacht stets schriftlich zu erteilen.