Vorlage Letzte Abmahnung Verspätung
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Kommt ein Arbeitnehmer wiederholt zu spät, werden an die letzte Abmahnung, die der Arbeitgeber vor der Kündigung erteilt, besondere Anforderungen gestellt.
Das heißt: Ist ein Arbeitnehmer bereits wegen Verspätung abgemahnt worden und kommt es erneut zur Verspätung sollte der Arbeitgeber vor Aussprechen einer Kündigung den Arbeitnehmer nochmals abmahnen und ihm dabei die Ernsthaftigkeit der Situation deutlich machen. Die Letzte Abmahnung wegen Verspätung muss genau die Tage angeben, an denen der Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit erschienen ist.
Des Weiteren ist es wichtig das die letzte Abmahnung wegen Verspätung den Arbeitnehmer eindringlichst auf die rechtlichen Konsequenzen eines weiteren Verstoßes hinweist. Insbesondere ist auf die fristlose Kündigung zu verweisen, die bei weiteren Verstößen droht.