Vorlage Liquidationsbeschluss
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Wird eine juristische Gesellschaft aufgelöst, ist ein Liquidationsbeschluss notwendig und zur Abwicklung der noch ausstehenden Geschäfte und Rechtshandlungen muss ein Liquidator bestellt werden. Die Gesellschafter bestellen den Liquidator meist in einer außerordentlich einberufenen Gesellschafterversammlung. Neben der Bestimmung des Liquidators muss der Liquidationsbeschluss auch die Aufhebung der Beschränkung des Insichgeschäfts gemäß §181 BGB enthalten.
Die Aufhebung der Beschränkungen des Insichgeschäft im Liquidationsbeschluss sind erforderlich, damit der Liquidator gleichzeitig Geschäfte im fremden und im eigenen Namen erklären kann. Oftmals wird im Liquidationsbeschuss vereinbart, dass der Liquidator Geschäftsbücher und Unterlagen der Gesellschaft in Verwahrung nimmt.
Die Aufhebung der Beschränkungen des Insichgeschäft im Liquidationsbeschluss sind erforderlich, damit der Liquidator gleichzeitig Geschäfte im fremden und im eigenen Namen erklären kann. Oftmals wird im Liquidationsbeschuss vereinbart, dass der Liquidator Geschäftsbücher und Unterlagen der Gesellschaft in Verwahrung nimmt.