Vorlage OHG Auflösung wegen Tod eines Gesellschafter
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Die offene Handelsgesellschaft wird durch die Gesellschafter gegründet. Stirbt ein Gesellschafter kann die OHG aufgelöst werden. Die OHG Auflösung wegen Tod eines Gesellschafters erfolgt auf freiwiliiger Basis und muss vereinbart werden. Die Geschäfte der OHG werden dann nicht von den übrigen Gesellschaftern und den Erben fortgeführt, sondern durch die bestellten Liquidatoren abgewickelt. Auch die Vertretung der OHG erfolgt nun durch die Liquidatoren.
Die Auflösung wegen Tod eines Gesellschafters muss in das Handelsregister eingetragen werden. Alle übrigen Gesellschafter sowie die Erben des verstorbenen Gesellschafters müssen die Meldung der Auflösung zum Handelsregister unterzeichnen.