Vorlage Probezeitverlängerung
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In der Regel wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In dieser Zeit gelten die grundlegenden Bestimmungen zum Kündigungsschutz nicht und auch die Kündigungsfristen sind verkürzt. Kann der Arbeitgeber nach Ablauf der 6 Monate nicht abschließend die Eignung des Arbeitnehmers beurteilen, beispielsweise aufgrund andauernder Krankheit während der Probezeit, ist eine Probezeitverlängerung möglich.
Die Probezeitverlängerung beinhaltet in der Regel auch eine Aufhebungsvereinbarung, nach der der Arbeitsvertrag automatisch nach Ablauf der Probezeitverlängerung endet. Einer gesonderten Kündigung bedarf es demnach nicht. Hält die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers den Anforderungen des Arbeitgeber während der Probezeitverlängerung stand, so wird der Aufhebungsvertrag aufgehoben und das Arbeitsverhältnis besteht weiter fort.