Vorlage Schuldbeitritt
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Beim Schuldbeitritt steht dem Gläubiger neben dem eigentlichen Schuldner noch ein weiterer Schuldner zu Verfügung, dem gegenüber er seinen Anspruch geltend machen kann. Der Gläubiger kann demnach sowohl den alten als auch den neuen Schuldner in Anspruch nehmen. Die Schuldner treten dem Gläubiger gegenüber als Gesamtschuldner auf.
Der Schuldbeitritt darf nicht verwechselt werden mit der Schuldübernahme, bei der der neue Schuldner an die Stelle des alten Schuldners tritt. Der Gläubiger kann demnach seinen Anspruch ausschließlich gegenüber dem neuen Schuldner geltend machen, nicht mehr jedoch gegenüber dem Alten.
Der Schuldbeitritt darf nicht verwechselt werden mit der Schuldübernahme, bei der der neue Schuldner an die Stelle des alten Schuldners tritt. Der Gläubiger kann demnach seinen Anspruch ausschließlich gegenüber dem neuen Schuldner geltend machen, nicht mehr jedoch gegenüber dem Alten.