Vorlage Steuerklassenwechsel
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Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt zu stellen. Nach der Heirat erhalten beide Ehegatten die Steuerklasse IV, welche der Steuerklasse I für Ledige entspricht. Je nach den Einkommensverhältnissen der beiden Ehegatten kann es günstiger sein, einen Steuerklassenwechsel nach der Eheschließung vorzunehmen. Liegt der Verdienst beider Ehegatten sehr weit auseinander, so dass einer deutlich mehr verdient als der andere, so ist ein Steuerklassenwechsel sinnvoll.
Erhalten jedoch beide Ehegatten ungefähr das gleiche Gehalt, so ist ein Steuerklassenwechsel nicht notwendig. Auch vor dem Beziehen von Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld, Unterhaltsgeld oder Mutterschaftsgeld kann sich ein Steuerklassenwechsel positiv auswirken. Wichtig ist, dass der Steuerklassenwechsel mindestens drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist vollzogen wird. Ist also ein Kind geplant, kann ein Steuerklassenwechsel auch bei gleichem Verdienst beider Ehegatten sinnvoll sein.
Erhalten jedoch beide Ehegatten ungefähr das gleiche Gehalt, so ist ein Steuerklassenwechsel nicht notwendig. Auch vor dem Beziehen von Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld, Unterhaltsgeld oder Mutterschaftsgeld kann sich ein Steuerklassenwechsel positiv auswirken. Wichtig ist, dass der Steuerklassenwechsel mindestens drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist vollzogen wird. Ist also ein Kind geplant, kann ein Steuerklassenwechsel auch bei gleichem Verdienst beider Ehegatten sinnvoll sein.