Vorlage verhaltensbedingte Kündigung durch Handelsverteter
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Ein Handelsvertreter ist gegenüber einem Unternehmer zu einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Handelsvertretervertrag unzumutbar ist. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Unternehmer sich pflichtwidrig verhalten hat und dadurch dem Handelsvertreter wesentlichen Schaden zugefügt hat. Eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung durch den Handelsvertreter erfolgt in der Regel nach mehrfachen erfolglosen Abmahnungen.
Hat der Unternehmer durch die Abmahnungen sein Verhalten nicht gebessert, so ist eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung durch den Handelsverttreter die Folge. Letzterer kann eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung aussprechen, wenn das Verhalten des Unternehmers derart schwerwiegend ist, dass es eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. In Betracht kommt hier beispielsweise Rufschädigungen.
Hat der Unternehmer durch die Abmahnungen sein Verhalten nicht gebessert, so ist eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung durch den Handelsverttreter die Folge. Letzterer kann eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung aussprechen, wenn das Verhalten des Unternehmers derart schwerwiegend ist, dass es eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. In Betracht kommt hier beispielsweise Rufschädigungen.