Antrag Verlängerung Hartz IV
Zugang zu den kostenlosen Vorlagen
Das Arbeitslosengeld II wird nur dann gewährt, wenn die persönliche Hilfebedürftigkeit festgestellt ist. Um dies der Agentur für Arbeit regelmäßig mitzuteilen, muss die Fortzahlung beantragt werden. Dabei müssen Änderungen persönlicher Verhältnisse sowie Änderungen der Kosten für die Absicherung und die Unterkunft, inklusive der Heizkosten mitgeteilt werden. Als Nachweise sind Kopien des Kontoauszugs der letzten drei Monate gebräuchlich. Darüber hinaus sind zur glaubhaften Darstellung veränderter Umstände geeignete Anlagen beizufügen.
Anfangs wird in aller Regel ein Bewilligungszeitraum von sechs Monaten gegeben sein. Damit soll in erster Linie ausgeschlossen werden, dass unberechtigt Leistungen gezahlt werden. Wenn ersichtlich ist, dass die Person auch später nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig ist, kann auch schon zu Beginn ein Leistungszeitraum von bis zu zwölf Monaten vereinbart werden. Diese Regelung kommt einerseits bei Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, andererseits dann zum Tragen, wenn wie bei Alleinerziehenden mit Kleinkind keine Arbeitsaufnahme zumutbar ist.
Fallen dagegen während der Bezugsdauer die Gründe der Hilfsbedürftigkeit weg, wird die Arbeitsagentur einen Änderungsbescheid erlassen. Denkbar ist dies, wenn die Behörde eine geänderte Leistungsfähigkeit annimmt oder der Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde. Der Verwaltungsakt geht dem Berechtigten dann schriftlich und mit einer Widerspruchsbelehrung versehen zu. Gegen diesen Bescheid ist anschließend je nach Landesrecht innerhalb von vier Wochen der Widerspruch, in jedem Fall die Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Zu berücksichtigen sind alle Tatsachen, welche meldepflichtige Daten betreffen. Der wichtigste Punkt ist hierbei die Aufnahme einer Beschäftigung aufgrund einer eigenen Geschäftsidee oder eines Angestellungsverhältnisses und das Beantragen von anderen Leistungen. Aber auch Zeiten der Abwesenheit, etwa wegen Urlaub, müssen angegeben werden. Sollte laut eigener Einschätzung eine Vermittlung in den Vollerwerb in nächster Zeit nicht möglich sein, ist dies mitzuteilen und zu begründen. Wohnort-, Namens- und Familienstandsänderungen spielen ebenso eine Rolle.
Wenn der Leistungszeitraum beendet ist, muss aufgrund des Antragserfordernisses somit jeweils rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden. Dies sollte daher bereits einige Wochen vor dem letzten Bezugsdatum erfolgen. Falls eine Bedarfsgemeinschaft besteht, müssen auch die anderen zugehörigen Personen Auskunft über die veränderte Situation geben. Der Antrag auf Fortzahlung von ALG II ist in dieser Form auch bei der Agentur für Arbeit erhältlich.