Vorlage Wettbewerbsverbot nachträglich
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Ein Wettbewerbsverbot, das nachträglich vereinbart wurde,ist nur für maximal 2 JAhre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den entsprechenden Zeitraum in dem das Wettbewerbsverbot gilt, eine angemessene Entschädigung zahlen. Der Gesetzgeber schreibt hier eine Mi8ndesthöhe von 50 % des letzten Gehalts vor, die so genannte Karenzentschädigung.