Vorlage Widerspruch gegen GEZ Gebührenbescheid
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Ein Unternehmer kann Widerspruch gegen den GEZ Gebührenbescheid einlegen, der oftmals ohne dass zuvor Angaben über eventuell betriebene Rundfunkgeräte gemacht wurden, dem Unternehmen zugestellt wird. In der Regel haben Unternehmer weder Radio noch Fernseher an ihrem Arbeitsplatz.
Jedoch hat der Unternehmer zu beachten, dass neuerdings auch internetfähige Computer und Handygeräte als Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet werden müssen. In der Regel muss der Widerspruch gegen den GEZ Gebührenbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheid erfolgen. Wird der Widerspruch abgelehnt muss der Unternehmer innerhalb eines weiteren Monats Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Jedoch hat der Unternehmer zu beachten, dass neuerdings auch internetfähige Computer und Handygeräte als Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet werden müssen. In der Regel muss der Widerspruch gegen den GEZ Gebührenbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheid erfolgen. Wird der Widerspruch abgelehnt muss der Unternehmer innerhalb eines weiteren Monats Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.