Vorlage Zwischenzeugnis
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Liegen triftige Gründe vor, so kann der Arbeitnehmer auch die Erstellung eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber verlangen. In der Regel ist der Arbeitgeber eigentlich nur verpflichtet ein Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erstellen. Ein triftiger Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitnehmer an einer Fortbildung oder Weiterbildung teilnimmt und hierfür ein Arbeitszeugnis vorlegen muss.
Ein Zwischenzeugnis beschreibt demnach die bisherige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und beurteilt das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber seinen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses muss der Arbeitnehmer stets ein triftigen Grund angeben.
Ein Zwischenzeugnis beschreibt demnach die bisherige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und beurteilt das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber seinen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses muss der Arbeitnehmer stets ein triftigen Grund angeben.