Vorsorgeaufwendungen
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Vorsorgeaufwendungen gehören zu den Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes, welche weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuzuordnen sind. Zu unterscheiden sind hier Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen. Vorsorgeaufwendungen können nach der Existenzgründung für den Unternehmer, der z. B. eine Mini GmbH gegründet hat, im Bereich Kranken - oder Rentenversicherung sowie weiteren Versicherungen eine Rolle spielen.
Speziell Altersvorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge, sei es eine Vorsorgeaufwendung in Form einer privaten Basisrentenversicherung oder einer staatlich geförderten fondsgebundenen Rentenversicherung. In der Selbstständigkeit entfällt die Einzahlungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung und der Existenzgründer muss privat Vorsorgeaufwendungen im speziellen Altersvorsorge betreiben.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen unter anderem noch die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Vorsorgeaufwendungen für die Arbeitslosenversicherung, in der der Unternehmer freiwillig weiterversichert bleiben kann. Bereits im Existenzgründerseminar wird bei der Anfertigung des Businessplan darauf hingewiesen, dass bei der dazugehörigen Rentabiltätsvorschau eine erste Einschätzung der anfallenden Sonderausgaben wie z. B. Alterssvorsorge zu machen ist.