Wandelanleihe

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Wandelanleihen (auch Wandelschuldverschreibung oder Wandelobligation) werden von Anteilsgesellschaften ausgegeben und i. d. R. mit einem Nominalzins versehen der unter dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts liegt. Eine Wandelanleihe räumt dem Inhaber das Recht ein, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher vereinbarten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Mit einer 3/4-Mehrheit muss die Emission in einer Hauptversammlung beschlossen werden.

Die nach Existenzgründung entstandene Aktiengesellschaft deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen, muss nicht immer Emittent der Anleihe sein. Es könnte beispielsweise eine Bank XYZ eine Wandelanleihe auf Aktien eines Unternehmens XYZ auflegen, wobei es sich meist um Großaktionäre handelt. Solche Anleihen bezeichnet man auch als Umtauschanleihen. Vorteile in der Emittierung von Wandelanleihen liegen im Ankaufsreiz für Anleger durch das Umtauschrecht.

Ein steigender Aktienkurs von Wandelanleihen führt ebenfalls zu einem entsprechenden Kursanstieg der Wandelschuldverschreibung. Fallende Kurse sind durch den Rückzahlungsanspruch zum Nennwert abgesichert. Ein möglicher Umtauschgewinn bei Wandelanleihen entsteht durch einen hohen Kurswert der Aktien zum Umtauschszeitpunkt. Nachteil für den Anleger ist eine niedrigere Verzinsung als bei normalen Industrieanleihen.