Wechselkredit

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Wechselkredite dienen der Finanzierung von Wareneinkäufen. Sie werden in gezogene und eigene Wechsel unterschieden wobei der gezogene Wechselkredit die häufiger verwendete Form ist. Er stellt eine Anweisung an den Schuldner dar, an einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme, die Wechselsumme, auf das Geschäftskonto des Wechselnehmers zu zahlen. In der Wechselurkunde ist festgeschrieben wer Berechtigter des Wechsels ist.

Akzeptiert der Wechselschuldner den Wechselkredit, so kommt zur Zahlungsanweisung noch eine Zahlungsverpflichtung hinzu. Während der gezogene Wechsel eine Zahlungsanweisung darstellt handelt es sich bei dem eigenen Wechsel um ein Zahlungsversprechen. Es gibt bei Wechselkrediten zwei Möglichkeiten der Kreditvergabe. Den Akzeptkredit als Form der Kreditleihe und den Diskontkredit als Form der Geldleihe.

Wegen der sog. Wechselstrenge ist der Wechselkredit ein Sicherungsmittel. Dieses dient der Absicherung, dass Forderungen, welche aus Wechseln resultieren, schnell und sicher durchgesetzt werden. Dem Wechselkredit ähnlich, jedoch nicht so alt und kompliziert, ist der Scheck. Ein Scheck stellt die Anweisung an die Bank dar, eine bestimmte Geldsumme, aufgrund einer Rechnung des Ausstellers, an einen Dritten zu zahlen.