Weinbau
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Beim Weinbau - oder auch Weinanbau - werden Weinreben landwirtschaftlich kultiviert, mit dem Ziel Wein zu erzeugen. Es zählt ebenfalls zum Wirtschaftszweig Landwirtschaft. Da Weinreben viel Sonne brauchen, findet der Weinbau oftmals im Süden auf sogenannten Weinbergen statt. Für die Existenzgründung eines Weinbaus kann man das benötigte Land pachten. Aber auch in Deutschland kann qualitativer Wein angebaut werden, wie es die bereits bestehenden Weinsorten aus der Pfalz u.w. zeigen.
Wer eine Ausbildung zur Wirtschafter/in für Weinbau absolviert hat, kann mit dem Weinbau und einer zusätzlichen Kellerei zum Beispiel den Schritt in die Selbstständigkeit gehen. Der Gründer sollte sich auch hier vorab über Förderungsmaßnahmen erkundigen und möglichst mehr als 15 % Eigenkapital mitbringen. Daher sollte man sich ausreichend Informationen einholen und alles genau durchplanen und sich ggf. beraten lassen.
Bei der Gründung aus dem ALG1 bezuschusst die Arbeitsagentur in der Regel die Gründung mit dem Gründungszuschuss. Für ALG2-Bezieher gibt es das Einstiegsgeld. Beides erfordert zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme von einer neutralen Stelle. Eine entsprechende Qualifikation im Weinbau muss der Gründer vorweisen können, aber nicht zwingend im Weinbau ausgebildet sein. Das Gewerbe muss der entsprechenden Gemeinde angegeben werden.