Werbegeschenke

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In der steuerlichen Buchführung werden Werbegeschenke auch als Werbeartikel bezeichnet. Dabei handelt es sich um Geschenke, welche an Kunden und Interessenten zu Werbezwecken verteilt werden. Durch ihre geringen Anschaffungskosten werden sie von Unternehmen als Verteilartikel, Streuartikel und Mitgabepräsente genutzt. Werbegeschenke mit höherem Wert dienen im geschäftlichen Umfeld als Dank oder Wertschätzung an bestimmte und ausgewählte Kunden und Interessenten.

Die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbegeschenken als Betriebsausgabe ist eng gezogen. Unternehmer und deren Steuerberater müssen weiterhin beachten, dass diese Grenze pro Person pro Kalenderjahr gilt. Ebenso ist es bei Werbegeschenken, welche keine Streuartikel sind, notwendig, die Kosten auf einem separaten Geschäftskonto zu verbuchen und die Empfänger zu vermerken bzw. zu dokumentieren, ebenso den Anlass bzw. den unternehmerischen Hintergrund.

Unternehmer und deren Steuerberater können im Rahmen der Steuerberatung allerdings alle plausiblen Werbegeschenke im Rahmen der gegebenen Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe ansetzen, denn Unternehmen sind in der Wahl und dem Kostenumfang für Werbegeschenke nicht beschränkt. Zu den klassischen Werbeartikeln, gekennzeichnet durch dauerhafte Werbeanbringung, zählen Kalender, Kugelschreiber und Feuerzeuge.