Werkvertrag

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Als Werkvertrag bezeichnet der Rechtsanwalt eine bestimmte Vertragsform des deutschen Schuldrechts, die explizit im BGB geregelt ist. In der Praxis besonders wichtig ist die in der Rechtsberatung vorgenommene Differenzierung von Werk- und Dienstvertrag. Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstleistungserbringer nur die Verrichtung eines bestimmten Dienstes. Der Werkvertrag hingegen verpflichtet zur Erreichung eines vertraglich vereinbarten Erfolgs.

Deshalb kann der Besteller seine Zahlung auch solange zurückhalten, bis das im Vertrag vereinbarte Ziel erreicht wurde, ohne in Zahlungsverzug zu geraten, da beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet ist und nicht nur eine Tätigkeit. Typisch für alle Reparaturarbeiten, die Herstellung von Gegenständen oder Möbeln, die Erstellung von Plänen oder Gutachten oder Renovierungs- und Bauarbeiten ist ein Werkvertrag .

Inhalte eines Werkvertrages sind: eine detaillierte Aufgabenstellung, ein Fertigstellungstermin, die Kosten, die Gewährleistungs- und Haftungsvereinbarungen, Festlegungen zur Vertragskündigung sowie Nutzungsrechte und Zahlungsvereinbarungen. In der Praxis wird ein Werkvertrag bei urheberrechtlich geschützten Werken noch mit einem Urheberrechtsvertrag gekoppelt. Damit regelt er auch das Nutzungsrecht durch den Auftraggeber, der z. B. Geschäftsführer einer Mini GmbH sein kann.