Wirtschaftsordnung

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Die rechtliche und politische Form, die den Rahmen für die wirtschaftliche Tätigkeit eines Wirtschaftsgebietes vorgibt, bezeichnet man als Wirtschaftsordnung. Wichtige Kriterien zur Einteilung der Wirtschaftsordnungen sind Formen der betrieblichen Ergebnisrechnung, Formen der Finanzwirtschaft, der Ort der Preisbildung , die Steuerung der Wirtschaftsprozesse und die Frage der Eigentumsrechte.

Beim Ort der Preisbildung herrscht z. B. eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, wenn der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Wenn dagegen ein zentrales Planungsinstrument den Preis für die Waren festlegt, handelt es sich um eine Zentralverwaltungswirtschaft. Bei der Form der Finanzwirtschaft spricht ein unabhängiges Bankensystem und ein funktionierendes Abgaben- und Steuersystem für eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung.

In der demokratischen Gesellschaft sind die Träger einer Wirtschaftsordnung die staatlich sanktionierten Selbstverwaltungsorgane und der Staat selbst. Die Wirtschaftsordnungen aus der Wirklichkeit sind Mischformen der idealtypischen Modelle. Die staatliche wirtschaftliche Aktivität ist bei den Ausprägungen der Wirtschaftsordnungen unterschiedlich hoch. Es gibt die freie Marktwirtschaft, soziale Marktwirtschaft und den Wohlfahrtsstaat.