Wohnsitz

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Als Wohnsitz bezeichnet man den Ort, wo eine Person wohnhaft ist. Gibt es als Wohnsitz nur diesen einzigen, stellt dieser automatisch den Hauptwohnsitz dar. Die rechtlichen Regelungen zum Wohnsitz sind im Zivilrecht im steuerrechtlich in der Abgabenordnung zu finden. In den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer kennt man zur Abgrenzung eines Rechtsgebietes lediglich den Begriff Wohnung. Diese Spezialgesetze beschäftigen sich z. B. mit An- und Abmeldungen von privat genutzten Wohnungen.

Für jeden Einwohner Deutschlands besteht die allgemeine Meldepflicht. Eine Ausnahme stellen hier z. B. Diplomaten aus dem Ausland dar. Ein Deutscher, der sich für eine längere Dauer im Ausland niederlässt, hat allerdings keine Meldepflicht bei der Deutschen Botschaft. Für gewöhnlich stellt der Wohnsitz eines Menschen auch seinen Hauptwohnsitz dar. Besitzt er jedoch mehrere, hat er außerdem einen Nebenwohnsitz. Der überwiegende Aufenthalt der Person stellt dann den Hauptwohnsitz dar.

Einen zusätzlichen Wohnsitz stellt also der Nebenwohnsitz, auch Zweitwohnsitz genannt, dar. Eine Person könnte theoretisch mehrere Nebenwohnsitze haben, aber immer nur einen Hauptwohnsitz. Für den Wohnsitz als Zweitwohnung ist jedoch an die jeweilige Gemeinde eine Zweitwohnungsteuer zu entrichten. Ansonsten hat der Nebenwohnsitz steuerrechtlich keine Nachteile. Bei einer Existenzgründung ist der Nebenwohnsitz des Unternehmers nicht zwingend im Businessplan anzugeben.