Zins
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Der Zins spielt im Bereich der Finanzierungen und Versicherungen eine fundamentale Rolle. Zins (lat. census Abgabe) ist das Entgelt, für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach- oder Finanzgut, das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlagen dazu bilden Verträge (z. B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). In einer Marktwirtschaft bestimmt sich die Höhe des Zinses nach Angebot und Nachfrage.
Der Zins stellt somit ein Entgelt für das zur Finanzierung überlassene Geld bzw. Sachgut dar. Er kann sowohl zwischen Unternehmern nach Existenzgründung sowie auch unter privaten Personen fällig werden. Das Wort Zins steht einmal für den Zinssatz, angegeben in Prozent pro Intervall und zum anderen für den Zinsbetrag. Dies ist der konkrete Geldbetrag, der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des Kapitals und dem vereinbarten Zinssatz ergibt.
Mit Zinseszins bezeichnet man die Mitverzinsung des Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Die Struktur des Zinses stellt die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Zeitdauer einer Geldanlage dar. Der Nominalzins ist der für eine Finanzierung (z. B. Kredit) vereinbarte Zinssatz während der Realzins den Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate bestimmt. Wenn die Inflationsrate höher als der Nominalzins ist, kann der Realzins negativ werden.