Abgaben

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Als Abgaben werden materielle Aufwendungen bezeichnet, die von dem Abgabepflichtigen an die empfangsberechtigten Personen bzw. Institutionen abzuführen sind. Unter den Abgaben sind in den meisten Fällen Steuern zu verstehen. So handelt es sich in der Geldwirtschaft meist um Geldleistungen und in der Naturalwirtschaft um Naturalien, die abgeführt werden müssen. Abgaben werden gezahlt, egal ob man Angestellter ist oder nach einer Existenzgründung das eigene Unternehmen führt. Auch werden Abgaben von Selbständigen, Freiberuflern und Arbeitgebern geleistet.

Als öffentlich-rechtliche Abgaben bezeichnet man Geldleistungen, die der Bürger aufgrund der Rechtsvorschiften an den Staat abführen muss. Die Steuern werden hier von den sonstigen Abgaben unterschieden, wie z. B. Zinsen, Sonderabgaben, Beiträge, Geldbußen, Gebühren, Geldstrafen, Zwangs- oder Ordnungsgelder. Eine wesentliche gesetzliche Grundlage des Rechts der öffentlichen Abgaben haben mit der Abgabenordnung allerdings nur die Steuern.

Eng verbunden ist die Abgabenordnung mit der Finanzgerichtsordnung, die im Steuerrecht die gerichtlichen Verfahren regelt. Alle anderen öffentlichen Abgaben benötigen demnach eine einzelne gesetzliche Regelung. Doch oft wird hier im Hinblick auf die Verfahrensvorschriften auf die Abgabenordnung verwiesen. Neben der Abgabenordnung ist das jeweilige Kommunalabgabengesetz der Bundesländer die wichtigste Rechtsgrundlage für die öffentlich-rechtlichen Einnahmen der Gemeinden.