Abschlussprüfer
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Abschlussprüfer handeln im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung und sind damit öffentlich bestellte Personen. Abschlussprüfer üben ihre Tätigkeit als freien Beruf aus. Sie führen bei Unternehmen die handelsrechtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch. Das gilt jedoch nur, sofern diese Firmen der Prüfungspflicht unterliegen. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber je nach Rechtsform, Geschäftszweig und Größenordnung eines Unternehmens bestimmte Regelungen getroffen. Eine weitere Bezeichnung für Abschlussprüfer ist der Begriff Wirtschaftsprüfer.
Grundsätzlich geht es bei dieser Prüfung nicht um die Richtigkeit der wirtschaftlichen Entscheidungen eines Unternehmers, auch nicht um die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Im Vordergrund steht die formelle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Die Prüfung bezieht sich auf mehrere Bereiche, darunter Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Geschäftsbericht. Der Abschlussprüfer kontrolliert, ob der Jahresabschluss ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Er vergleicht den Ist- mit einem Soll-Zustand und bildet sich auf der Basis von Abweichungen ein Urteil. Dies wird im Prüfungsergebnis festgehalten.
Er ermittelt beispielsweise die Richtigkeit der bilanzierten Wertansätze und Bestandsmengen sowie die vollständige und korrekte Bezeichnung aufgeführter Posten. Auch hier muss sich der Prüfer an bestimmte vom Gesetzgeber geregelte Vorgaben halten. In seiner Tätigkeit in der Steuerberatung gibt der Abschlussprüfer uneingeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen und ist grundsätzlich der Verschwiegenheit verpflichtet. Neben der Wirtschaftsprüferordnung ist der Abschlussprüfer dem Handelsgesetzbuch und standesrechtlichen Berufsgrundsätzen verpflichtet.