Alkoholherstellung

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Wenn ein Unternehmensgründer sein Kerngeschäft in der Alkoholherstellung ansiedeln möchte, dann gilt es einige gesetzliche Vorschriften zu beachten. In Deutschland gilt für die Alkoholherstellung das Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonoG) in Verbindung mit der Brennereiordnung (BO). In den Brennereien können verschiedene alkoholische Getränke hergestellt werden. Im ersten Schritt wird durch die Gärung Alkohol gewonnen, im zweiten wird der Alkohol durch Destillation gereinigt.

Es gibt verschiedene Brennmethoden bzw. Hilfsgeräte zur Alkoholherstellung, je nachdem welchen Alkohol man herstellen möchte, also Wein, Fruchtwein, Bier, Likör, Schnaps, Branntwein oder sonstigen Alkohol. Das Gerät und die Alkoholherstellung muss angemeldet werden. Dafür gibt es auch ein entsprechendes Formular, welches zur steuerlichen Erfassung für die Alkoholsteuer beim Zollamt eingereicht wird.

Für Gewerbeanmeldung und weitere Informationen zur Alkoholherstellung stehen auch die entsprechenden Behörden in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Für Steuerfragen und die Buchführung empfiehlt sich immer einen Steuerberater aufzusuchen. Also wichtig ist, jedes Gerät, den Zweck und weitere Angaben zur Gründerperson anzugeben, damit alles rechtens genehmigt und geprüft werden kann. Dann steht der Geschäftstätigkeit mit der Alkoholherstellung nichts im Weg.