Beirat
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Ein Beirat wird in Unternehmen eingesetzt, um in beratender Funktion der Geschäftsführung zur Verfügung zu stehen. Der Beirat wird in Form eines Gremiums auf Dauer bestellt. In der Regel verfügt der Beirat nur über eine Beratungsfunktion. Entscheidungsbefugnisse oder eine Kontrollfunktion sind für diesen in den meisten Fällen nicht vorgesehen. Eine Art Beirat für eine begrenzte Zeit stellen sogenannte Kommissionen dar.
Beiräte haben den Zweck, dem Stakeholder eine Beteiligung am Unternehmen zu ermöglichen. Ferner werden zum Beispiel wissenschaftliche Beiräte zur Nutzung externen Sachverstandes gebildet, um der Geschäftsführung beratend zur Seite zu stehen. Ebenfalls wird über die Integration von Beiräten der Öffentlichkeit gezeigt, dass bestimmte Thematiken in einer Unternehmergesellschaft wichtig sind.
Ebenfalls soll über die Berufung bestimmter Personen in den Beirat eine Ehrung der Person beziehungsweise deren Verdienste erfolgen. Beiräte finden sich in Parlamenten, Verwaltungen, Vereinen und Unternehmen. Während die Bildung von Beiräten in der Regel freiwillig erfolgt, werden der Ausländerbeirat, Elternbeirat, Ortsbeirat und Naturschutzbeirat gesetzlich vorgeschrieben.