UG gründen: Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine gründungsfreundliche haftungsbeschränkende Rechtsform, welche du mit einem Mindestkapital von einem Euro für dein Unternehmen nutzen kannst. Die UG (haftungsbeschränkt) wird deshalb umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.

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Welche Haftung ist bei einer UG beschränkt?

Wenn du eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet hast, unterliegt diese den Haftungsgrundsätzen des GmbH-Gesetzes. Damit haftest du nur mit dem Vermögen des Unternehmens, was für Gründer gegenüber den Rechtsformen Einzelunternehmen und Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein großer Vorteil ist.

Dein persönliches Vermögen als Gesellschafter bleibt im Normalfall also unangetastet. Ausnahme ist in der Phase der Existenzgründung. Solang deine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nämlich  noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, haftest du und deine Mitgesellschafter auch mit eurem persönlichen Vermögen. Du solltest also mit der vertraglich verpflichtenden Geschäftstätigkeit bis zur Eintragung beim Amtsgericht abwarten.

Außerdem haftest du als Gesellschafter in der Regel bei persönlichen Krediten oder Bürgschaften mit deinem Privatvermögen. Denn den Kreditinstituten fehlt aufgrund der Haftungsbeschränkung und niedrigen Mindesteinlage der Glaube an die UG (haftungsbeschränkt). Unter bestimmten, grob fahrlässigen Umständen haftest du als Geschäftsführer ebenso persönlich. Nämlich dann, wenn du deinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen bist oder wenn du deine Befugnisse missbraucht hast.

Als Geschäftsführer solltest du die eigenen Rechte und Pflichten gut kennen sowie deine eigene Arbeit gut dokumentieren. Dies minimiert das Risiko von Fehlschlägen mit Durchschlagen der Haftung auf dein Privatvermögen.

Mit welchen Gründungskosten muss ich rechnen?

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kannst du unter Verwendung eines vorgegebenen Musterprotokolls gründen.

Dadurch ist die UG (haftungsbeschränkt) eine vergleichsweise preiswerte Variante, um deine eigene Geschäftsidee haftungsbeschränkt umzusetzen. Bei Verwendung des Musterprotokolls sparst du als Gründer außerdem Zeit, hinsichtlich der Formulierungen des Gesellschaftsvertrags.

Aufgrund dieser geringen Kapitaleinlage sind die Kosten für die Beglaubigung durch den Notar geringer als bei der GmbH und belaufen sich auf etwa 300 Euro. Falls du durch einen Berater einen individuellen Gesellschaftervertrag aufsetzen lässt, musst du mit Kosten von zirka 800 bis 900 Euro rechnen.

Das Mindeststammkapital mit dem du eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen kannst, beträgt ein Euro. Es empfiehlt sich aber eine höhere Summe einzulegen, denn schließlich ist das Stammkapital die Geschäftsgrundlage deiner Gesellschaft. In deinem Businessplan solltest du kalkulieren, wie hoch der Kapitalbedarf deiner Gesellschaft sein wird. Falls du deine UG (haftungsbeschränkt) mit zu wenig Kapital gründest, besteht die Gefahr, dass sie schnell von Insolvenz bedroht ist.

Im Gegensatz zur GmbH können bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) keine Sacheinlagen wie etwa Grundstücke, Fahrzeuge oder Technik in die Unternehmergesellschaft eingebracht werden. Als EInlage gelten somit ausschließlich Bareinlagen.

Ansparen von Kapital bei der UG Pflicht

Da du eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Gegensatz zur „großen Variante“ GmbH mit nur einem Euro Stammkapital gründen kannst, gilt eine klare Regelung zum Ansparen von Kapital.

Ein Viertel deines UG-Jahresgewinns muss du als Eigenkapitalrücklage zurücklegen. Das gilt, bis du mindestens 25.000 Euro Stammkapital erreicht hast. Hat deine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) diese Schwelle erreicht, kannst du sie in eine klassische GmbH umwandeln, musst du aber nicht.

Was brauche ich für eine UG-Gründung alles?

Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)  erstellst du und ggf. deine Mitgesellschafter einen Gesellschaftsvertrag, der folgende Punkte enthalten muss:

  • Sitz und Firma der Gesellschaft
  • Geschäftsbereich des Unternehmens
  • Höhe der Stammeinlage
  • Anteil an der Stammeinlage pro Gesellschafter

Es wird dir empfohlen, bei der Gründung auch eine Geschäftsordnung zu erlassen und die Geschäftsführer zu bestellen. Dein oder euer Gesellschaftsvertrag, der über den öffentlichen Mustervertrag erstellt oder gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe an eure Bedürfnisse angepasst wurde, muss schliesslich noch notariell beglaubigt werden.

Den Notar bezahlst du dann auch für die Beantragung deines Eintrags ins Handelsregister. Er sendet den beurkundeten Gesellschaftsvertrag und weitere Unterlagen an das zuständige Amtsgericht, was bei einer UG (haftungsbeschränkt) Pflicht ist.

In der Phase zwischen notarieller Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister ist deine UG (haftungsbeschränkt) in Gründung noch nicht voll rechtsfähig und du als Gründer haftest, wenn du Geschäfte tätigst, noch mit deinem persönlichen Vermögen.

Nach der Eintragung ins Handelsregister kommt das Finanzamt von selbst auf deine neue Gesellschaft zu und fordert die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung an. Dazu gehört auch die Gewerbeanmeldung. Denn die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist wie die GmbH grundsätzlich ein Gewerbebetrieb. Auch bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer ist deine gegründete Unternehmergesellschaft als Zwangsmitglied anzumelden.

Wie ist meine UG strukturiert?

In der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), als eine international konkurrenzfähige Sonderform der GmbH, existieren ebenfalls die Rollen als Gesellschafter und Geschäftsführer.

Gesellschafter kannst du als Einzelperson sein, es können aber auch mehrere Personen an einer UG (haftungsbeschränkt) beteiligt sein. Sie bringen das Kapital ein und fällen in der Gesellschafterversammlung grundlegende Entscheidung für die gemeinsame Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Vertretungsberechtigt für die UG (haftungsbeschränkt) ist ein Geschäftsführer. Hierbei existiert auch hier die Variante einer Ein-Personen-UG, bei der du als Gesellschafter gleichzeitig in Personalunion die Geschäftsführung übernimmst.

Was kommt bei Buchführung und Steuern in der UG auf mich zu?

Für deine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gilt laut Handelsgesetzbuch wie für die GmbH auch die doppelte Buchführung und das Erstellen einer Jahresbilanz.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, folgende Steuern und Abgaben zu leisten:

  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • entsprechend die Umsatzsteuer
  • für Beschäftigte die Lohnsteuer plus Sozialversicherungsbeiträge

Das Gehalt von dir als Geschäftsführer deiner UG (haftungsbeschränkt) und die Gewinnanteile aller Gesellschafter müssen in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen angegeben werden. Die Gewinnausschüttungen an Gesellschafter werden vorab mit der Kapitalertragssteuer belegt.

Wie firmiere ich meine UG?

Da deine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unter das Handelsrecht fällt, muss sie ihre Geschäfte unter einer Firma also einen eindeutigen Namen betreiben. Dieser Name wird im Handelsregister eingetragen. Unter ihm tritt deine UG (haftungsbeschränkt) also auch im Geschäftsverkehr auf. Der Zusatz "(haftungsbeschränkt)" ist dabei Pflicht.

Bei der Wahl der Firma kannst du deinen Namen verwenden, als sogenannte Namensfirma. Du kannst aber auch eine Phantasiefirma oder eine Sachfirma mit Bezug zu deinem Business wählen. Auch eine Kombination der verschiedenen Firmenarten ist möglich Jedoch muss auch hier unbedingt der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" enthalten.

Darüberhinaus muss die Verwechslung mit anderen Firmen ausgeschlossen sein. Wodurch du vor Gründung eine gründliche Firmen- und Markenrecherche durchführen solltest. Anderenfalls kann es zu unnötigen Verzögerungen beim Handelsregistereintrag oder in Folge zu Rechtsstreitigkeiten kommen.

Welche Vorteile habe ich durch eine UG?

Die Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet dir als Unternehmer genau wie die klassische GmbH die Möglichkeit, deine Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Für neue Unternehmen kann diese Rechtsform deshalb eine sehr gute Alternative zur Existenzgründung eines Einzelunternehmens bzw. einer GbR sein.

Ein weiterer großer Vorteil für dich ist, dass die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in die Rechtsform der klassischen GmbH umgewandelt werden kann, sobald die Schwelle für die Mindestkapitaleinlage in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Damit hast du trotz niedrigerem Startkapital die Möglichkeit, doch noch den etwas besseren Ruf der klassischen GmbH zu bekommen.

Insbesondere als Dienstleister der nicht viel Kapital einsetzen muss, ist die Rechtsform der Unternehmergesellschaft von Vorteil. Hier kannst du mit wenig Startkapital eine Haftungsbegrenzung erreichen und zum Wachstum bzw. bei steigenden Gewinnen in die noch besser GmbH umwandeln.

Auch für kleine gewerbliche Unternehmen, die ihre Haftung beschränken wollen, ist eine gute Alternative zur GmbH. Als Alternative auch zur Kommanditgesellschaft, lassen sich in die UG (haftungsbeschränkt) neue Gesellschafter bzw. Investoren aufnehmen.

Welche Nachteile kann eine UG haben?

Wenn du mit einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmierst, schrillen bei deinen Geschäftspartnern, Kreditinstituten für Finanzierungen oder zukünftigem Personal leicht die Sirenen. Denn deine Firma verrät, das du unter Umständen nur über eine geringe Kapitalausstattung verfügst und dabei haftungsbeschränkt agierst.

Dies kann das Ansehen deines Unternehmerns bei Gläubigern oder Lieferanten mindern. Wobei diese etwa durch höhere Preise, Zinsen oder Zahlung vor Leistungserbringung versuchen können, ihr Risiko mit dir als Geschäftspartner zu minimieren.

Bis die Ansparsumme von 25.000 Euro nicht erreicht ist, kannst du auch nicht die vollen Überschüsse deiner UG (haftungsbeschränkt) frei verwenden, sondern musst ein Viertel davon entsprechend zurücklegen.

Als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bist du zur doppelten Buchführung und der aufwendigeren Bilanzierung verpflichtet. Damit entsteht dir ein höherer Aufwand, der nicht nur bei externer Vergabe höhere Kosten verursacht.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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