Alles zum Einzelunternehmen
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Wer haftet bei einem Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmen werden alle unternehmerischen Tätigkeiten einer einzelnen natürlichen Person bezeichnet. Startest du deine Existenzgründung als Einzelunternehmer haftest du entsprechend auch allein.
Das Einzelunternehmen ist somit im Gegensatz zur UG oder anderen Rechtsformen nicht haftungsbeschränkt. Als Inhaber haftest du somit über das Unternehmensvermögen hinaus auch mit deinem Privatvermögen. Für Verpflichtungen die sich auf das Privatvermögen durchschlagen, gelten dabei gesetzlich geregelten Pfändungsgrenzen.
Als Einzelunternehmer kann man lediglich durch den freien, kostenpflichtigen Absschluss diverser Versicherungen, wie etwa einer Betriebshaftpflichversicherung oder einer Vermögensschadenshaftpflichversicherung gewisse Haftungsrisiken minimieren.
Ist die Rechtsform eines Einzelunternehmen für mich geeignet?
Die Rechtsform des Einzelunternehmens ist sowohl für dich als Gewerbetreibenden als auch als Freiberufler geeignet. Dabei geht es immer darum, dich allein selbständig zu machen. Willst du mit mehreren Personen ein "Einzelunternehmen" gründen, wäre dies je nachdem als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft möglich.
Für deine Existenzgründung als Einzelperson eignet sich das Einzelunternehmen, wenn du anfangs nur geringe Umsätze und Gewinne erwartest sowie ein überschaubares Geschäftsrisiko hast.
Mit welchen Gründungskosten muss ich rechnen?
Als Freiberufler, der als Einzelunternehmer gründet, fallen für dich keine Gründungskosten an. Als Gewerbetreibender zahlst du bei der örtlichen Gewerbeaufsichtsbehörde wo du niedergelassen bist eine meist niedrige zweistellige Gebühr.
Als Kleingewerbetreibender kannst du auf eine Eintragung ins Handelsregister und damit auf den Status eines Kaufmanns verzichten. Dagegen musst du dich als gewerbetreibender Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen, wofür dann Notarkosten anfallen.
Ein Mindestkapital ist bei der Gründung eines Einzelunternehmens nicht notwendig. Anders als bei einer GmbH entscheidest du als Inhaber deines Einzelunternehmens selbst, wie viel Mindestkapital oder Sacheinlagen du in dein Unternehmen einbringst.
Was kommt bei Buchführung und Steuern auf mich zu?
Für die Ausgaben und Einnahmen in deinem Einzelunternehmen brauchst du jeweils einen entsprechend korrekten Beleg, sprich Nachweis dafür. Diese musst du chronologisch sortieren und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewaren. Quittungen oder Rechnungen musst du mit fortlaufenden Nummern versehen. Als Gewerbetreibender, der ins Handelsregister eingetragen ist, musst du eine doppelte Buchführung nachweisen.
Als freiberuflich tätiger Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibender musst du deinen Gewinn lediglich mittels einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Anders als bei einer Aktiengesellschaft brauchst du keine Bilanz zu erstellen.
Als Freiberufler musst du folgende Steuern abführen:
- Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigten
- gegebenenfalls Umsatzsteuer
Als Gewerbetreibender entrichtest du folgende Steuern:
- Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei Beschäftigten
- gegebenenfalls Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Was brauche ich für die Gründung eines Einzelunternehmens alles?
Die Existenzgründung eines Einzelunternehmens ist eine relativ unbürokratische Sache. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen, gibt es nur wenige Anmeldeformalitäten zu beachten.
Wenn du freiberuflich tätig werden möchtest, zeigst du das beim Finanzamt an und erhält dann von deiner Finanzbehörde eine Steuernummer.
Als Gewerbetreibender meldest du dich beim lokalen Gewerbeamt an. Wenn du nur ein Kleingewerbe ausübst, genügt diese Anmeldung deines Gewerbes. Agierst du mit grösseren Summen, trägst du dich gegebenenfalls ins Handelsregister ein.
Wie ist mein Einzelunternehmen strukturiert?
Als Einzelunternehmen entscheidest du als Inhaber selbst über den Aufbau deines Unternehmens. Wen du für was anstellst oder was du für Tätigkeiten einkaufst bestimmst allein du. Damit bietet dir diese Rechtsform einen sehr großen Gestaltungsspielraum und viel Unabhängigkeit.
Als Einzelunternehmer führst du die Geschäfte deines Unternehmens und vertrittst dein Unternehmen entsprechend auch nach Außen.
Wie firmiere ich mein Einzelunternehmen?
Eine "Firma" ist eigentlich die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender ist dies jedoch nicht der Fall. Umgangssprachlich wird dennoch meist auch die Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung eines Einzelunternehmens als "Firma” bezeichnet.
Deine "Unternehmensbezeichnung” oder "Geschäftsbezeichnung" als Einzelunternehmer, welche du zu Werbezwecken verwendest, muss weniger formelle Anforderungen erfüllen als eine ins Handelsregister eingetragene Firma.
Bei einer Unternehmensbezeichnung musst du als Kleingewerbetreibender deinen vollen Vor- und Nachname erwähnen. Aus deiner Unternehmensbezeichnung muss hervorgehen, dass dein Unternehmen mit dir als Inhaber identisch ist. Dabei ist eine Ergänzung durch einen Branchen-, Sach- oder Fantasienamen, auch kombiniert erlaubt. Auch genehmigt sind ergänzende Branchenbezeichnungen, welche auf deine Produkte oder Leistungen hinweisen.
Die sogenannte Geschäftsbezeichnung wird meist als Branchen- oder Etablissementbezeichnung genannt. Als Einzelunternehmer kannst du diese unter Umständen auch als Unternehmensbezeichnung verwenden, hierbei dann auch auf den Zusatz deines Namens verzichten. Deine Geschäftsbezeichnung muss in kein öffentliches Register eingetragen werden und du kannst sie ohne Weiteres auf Werbemitteln verwenden. Allerdings musst du etwa auf deinen Rechnungen zusätzlich deine Unternehmensbezeichnung aufführen. Die von dir verwendete Geschäftsbezeichnung darf nämlich weder irreführend sein, noch den Eindruck erwecken, dass dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
Als Freiberufler unterliegst du den gleichen Vorschriften. Allerdings reicht bei der Namensangabe in der Unternehmensbezeichnung die Nennung deines Nachnamens. Des Weiteren muss aus deiner Unternehmensbezeichnung klar hervorgehen, welche Leistungen du anbietest. Reine Fantasie-Bezeichnungen sind dabei nicht zulässig.
Welche Vorteile habe ich durch ein Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmer kannst du dein Unternehmen sofort gründen. Dazu bedarf es keiner grossen bürokratischen Handlungen. Als Freiberufler und Kleingewerbetreibender kannst du auf einen Notar und die Eintragung ins Handelsregister verzichten.
Nicht im Handelsregister eingetragen, unterliegst du bei Buchführung und Steuerermittlung den vereinfachten Vorschriften. Entsprechend sparst du dir umfangreiche Hilfe bei der Belegsortierung und steuerlichen Beratung.
Bei der Ausgestaltung deiner unternehmerischen Tätigkeiten mit den zu treffenden Entscheidungen kannst du sehr frei agieren. Als Einzelunternehmer bist du keinem Gremium in deinem Unternehmen rechenschaftspflichtig. Jedoch solltest du einen Businessplan anlegen, diesen verfolgen und ggf. anpassen.
Welche Nachteile habe ich durch ein Einzelunternehmen?
Als Einzelunternehmer haftest du für alle deine unternehmerischen Entscheidungen mit deinen privaten Vermögen. Dies trifft auch bei der Finanzierung deines Einzelunternehmens zu. Wobei deine private Bonität geprüft und entsprechend belastet wird. Auch die Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren in dein Einzelunternehmen ist nicht möglich. Hierbei empfiehl sich ein Wechsel in eine andere Rechtsform.
Wächst dein Unternehmen und das von dir einzugehende unternehmerische Risiko, bietet sich zum Schutz deines Privatvermögens auch ein aufwendigerer Wechsel der Rechtsform an.
Als gewerbetreibender Vollkaufmann unterliegst du auch der Eintragung ins Handelsregister und musst entsprechend eine doppelte Buchführung pflegen.
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