So startest du dein Einzelunternehmen richtig
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Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und beliebteste Rechtsform in Deutschland. Es beschreibt die selbstständige unternehmerische Tätigkeit einer natürlichen Person. Besonders für Gründer mit geringem Startkapital und überschaubarem Risiko ist es ideal.
Wer haftet beim Einzelunternehmen?
Startest du deine Existenzgründung allein und als Einzelunternehmen haftest du vollumfänglich mit deinem Privat- und Betriebsvermögen. Eine Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH oder UG besteht nicht. Du kannst dein persönliches Risiko jedoch durch Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht oder die Berufshaftpflicht teilweise absichern.
Hinweis: Für Verpflichtungen die sich auf das Privatvermögen durchschlagen, gelten ausserdem gesetzlich geregelte Pfändungsgrenzen.
Für wen eignet sich das Einzelunternehmen?
- Für Einzelgründer ohne Mitgesellschafter
- Bei geringem Kapitalbedarf
- Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende
- Bei überschaubarem Geschäftsrisiko
Für Teams oder komplexere Vorhaben ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die GmbH sinnvoller.
Gründungskosten & Kapitalbedarf
- Freiberufler: keine Gründungskosten, nur Anmeldung beim Finanzamt
- Gewerbetreibende: geringe Gebühren bei der Gewerbeanmeldung (20–50 €)
- Keine Eintragung ins Handelsregister nötig, außer bei Kaufmannseigenschaft
- Kein Mindestkapital erforderlich
Steuern & Buchführung
- Kleingewerbe & Freiberufler: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Kaufleute: doppelte Buchführung und Bilanz
Zu entrichtende Steuern:
- Einkommensteuer + gg.falls Solidaritätszuschlag
- ggf. Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer (nur für Gewerbetreibende)
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei Angestellten
Formales zur Anmeldung
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen, gibt es im Rahmen der Anmeldung eines Einzelunternehmens nur wenige Formalitäten zu beachten:
- Freiberufler + Einzelunternehmen: Sofern du freiberuflich tätig werden möchtest, zeigst du das beim Finanzamt an und erhältst dann von deiner Finanzbehörde automatisch eine Steuernummer.
- Gewerbetreibend + Einzelunternehmen: Gewerbetreibende melden sich beim lokalen Gewerbeamt an. Wenn du nur ein Kleingewerbe ausübst, genügt diese Anmeldung deines Gewerbes. Ein Handelsregistereintrag ist nur für Vollkaufleute erforderlich.
Wie ist mein Einzelunternehmen strukturiert?
Als Einzelunternehmer triffst du alle Entscheidungen allein – von der Struktur bis zur Außendarstellung – und genießt dabei maximale Freiheit und Unabhängigkeit.
Wie firmiere ich mein Einzelunternehmen?
Der Begriff „Firma“ ist rechtlich nur Unternehmen vorbehalten, die im Handelsregister eingetragen sind. Als Einzelunternehmer – ob Freiberufler oder Kleingewerbetreibender – führst du stattdessen eine Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung.
Unternehmensbezeichnung & Firma
Wichtig zu wissen:
- Dein vollständiger Vor- und Nachname muss in der Bezeichnung erkennbar sein.
- Ergänzungen wie Branchen- oder Fantasienamen sind erlaubt, z. B. „Max Müller Medienservice“.
- Die Bezeichnung darf nicht irreführend sein oder eine Handelsregistereintragung vortäuschen.
- Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig (außer bei Kaufmannseigenschaft).
- Auf Rechnungen und Impressum muss der rechtlich korrekte Name erscheinen.
- Freiberufler dürfen ihren Nachnamen verwenden – z. B. „Dr. Meier Steuerberatung“ – reine Fantasienamen sind nicht erlaubt. Die Leistung muss stets erkennbar sein.
Welche Vorteile habe ich durch ein Einzelunternehmen?
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
- Schnell und günstig zu gründen
- Kein Mindestkapital
- Wenig bürokratischer Aufwand
- Maximale Entscheidungsfreiheit
- Vereinfachte Buchführung (bei Kleinunternehmern/Freiberuflern)
Welche Nachteile habe ich durch ein Einzelunternehmen?
Zu den größten Nachteilen zählen:
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Keine Mitgesellschafter oder Investoren möglich
- Privatvermögen kann bei Fehlern gefährdet sein
- Eingeschränkte Außenwirkung im Vergleich zu Kapitalgesellschaften
- Kein Schutz des Unternehmensnamens ohne Registereintrag
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