Beratungsförderung - Passenden Zuschüsse zu Beratungsleistungen für Gründer und Unternehmer
Grundsätzlich unterscheiden sich die verschiedenen Programme der Beratungsförderung nach dem Stand der Gründung. Während bestimmte Förderprogramme auf die Zeit vor der Existenzgründung abzielen, unterstützen andere Programme Unternehmen nach der Gründung.
In den letzten Jahren sind rund um die verschiedenen Beratungsleistungen, wie Unternehmensberatung, Gründungsberatung, Existenzgründerseminare oder Turn-Around-Beratung verschiedene Programme entstanden. Diese haben sich über die Jahre verändert, neue sind entstanden oder bestehende Programme wurden reformiert. So endet 2015 die Ära des KfW-finanzierten Gründercoaching. Der Zuschuss wird zukünftig mit anderen Förderprogrammen zusammengelegt und ab 2016 durch ein neues bundesweites Beratungsförderungsprogramm ersetzt. Wie sieht die Beratungsförderung ab 2016 aus?
Während die letzten Details zu den Beratungsförderungsprogrammen ab 2016 noch ausstehen, sind die wichtigsten Eckpunkte bereits bekannt. Ab Januar 2016 werden die bisher verfügbaren Programme Gründercoaching Deutschland, Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zu einem einheitlichen bundesweiten Förderprogramm zusammengelegt. Wir haben bereits darüber berichtet.
Wie sehen die Förderkonditionen für die einzelnen Zielgruppen aus?
Existenzgründungen bis zwei Jahre nach der Gründung
Existenzgründungen bis zwei Jahre nach der Gründung wurden bisher durch das Gründercoaching Deutschland bezuschusst.
Förderkonditionen:
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 4.000 Euro.
- Der Fördersatz für die neuen Bundesländer, außer Leipzig und Berlin, liegt bei 80 Prozent.
- Für die alten Bundesländer und die Regionen Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent.
- Einzige Ausnahme ist die Region Lüneburg - hier liegt der Fördersatz bei 60 Prozent.
Unternehmen, die länger als zwei Jahre bestehen
Die Zuschüsse, die bisher unter der KMU-Beratung liefen, kommen auch zukünftig Unternehmen, die bereits länger als zwei Jahre bestehen, zu.
Förderkonditionen:
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
- Der Fördersatz für die neuen Bundesländer, außer Leipzig und Berlin, liegt bei 80 Prozent.
- Für die alten Bundesländer und die Regionen Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent.
- Einzige Ausnahme ist die Region Lüneburg - hier liegt der Fördersatz bei 60 Prozent.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Die bisher verfügbaren Förderprogramme Turn-Around-Beratung und Runder Tisch stehen in dem neuen Programm auch zukünftig Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu.
Förderkonditionen:
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
- Der Fördersatz liegt bundesweit bei 90 Prozent.
Beratungsleistungen vor der Gründung
Beratungsleistungen, die vor der Gründung, das heißt vor Gewerbeanmeldung in Anspruch genommen werden, bieten die einzelnen Bundesländer individuelle Förderprogramme an. Einen Überblick zu den aktuell verfügbaren Beratungsförderungsprogrammen der einzelnen Bundesländer finden Sie hier im Überblick.
Mit Start des neuen Beratungsförderungsprogramms ab 01. Januar 2016 wird das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zentraler Ansprechpartner für die bundesweite Beratungsförderung sein.
Das BAFA ist eine Bundesbehörde und ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem BMWi unterstellt und betreut in dessen Auftrag die Förderung unternehmerischen Know-Hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen.
Finanziert werden die Beratungsförderungsprogramme aus den Mitteln des Bundeshaushalts und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, dem ESF.
Zur Umsetzung des neuen Programms werden ab 2016 Leitstellen eingesetzt, die zukünftig die Antragsbearbeitung übernehmen, Interessenten über das Programm informieren, Regionalpartner betreuen und die BAFA, der zentrale Ansprechpartner der Beratungsförderung, unterstützen.
Während die Leitstellen die Organisation des Programms begleitet, gelten Regionalpartner als die regionalen Ansprechpartner für Berater, Gründer und Unternehmer.
Der Antrag für das Beratungsförderungsprogramm wird zukünftig online verfügbar sein und die gesamte Antragstellung wird ebenfalls online abgewickelt. Mit dem neuen Programm wurde auch das Bewilligungsverfahren deutlich reduziert. Nach der Antragstellung erhalten Sie schnellstmöglich eine Mitteilung, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt wurden und Sie können direkt mit der Beratung beginnen. Der Bewilligungsbescheid, der sogenannte Zuwendungsbescheid, und die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Prüfung des Beratungsberichts. (Quelle: BMWi)