Die Eckpunkte der Gründungsberatung - Wie geht es 2016 weiter?
Ende 2015 läuft das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland aus. Das aus KfW-Mitteln finanzierte Programm wird zukünftig mit den Programmen zur Förderung unternehmerischen Know-Hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zu einem einheitlichen Förderungsprogramm zusammengelegt. Während das Programm bisher von der KfW-Bankengruppe verwaltet wurde, gilt ab 01. Januar 2016 das BAFA - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - als zentraler Ansprechpartner. Gefördert wird das Programm durch das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Auf der Website des BAFA werden rechtzeitig vor Start des neuen Beratungsförderungsprogramms alle Informationen veröffentlicht. Aktuell sind folgende Eckpunkte zu den Konditionen des Programms bereits bekannt:
Für neue Unternehmensgründungen bis zwei Jahre nach der Gründung
- Entspricht dem bisherigen Gründercoaching Deutschland.
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 4.000 Euro.
- Für die neuen Bundesländer, ohne die Regionen Berlin und Leipzig, liegt der Fördersatz bei 80 Prozent.
- Für die alten Bundesländer und die Regionen Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent.
Auch die Programme KMU-Beratung, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung werden zu dem neuen Beratungsförderungsprogramm zusammengefasst. Für diese sind zukünftig folgende Konditionen festgelegt:
Für bestehende Unternehmen, die bereits mehr als zwei Jahre tätig sind
- Entspricht der bisherigen KMU-Beratung.
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
- Für die neuen Bundesländer, ohne die Regionen Berlin und Leipzig, liegt der Fördersatz bei 80 Prozent.
- Für die alten Bundesländer und die Regionen Berlin und Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, für die Region Lüneburg bei 60 Prozent.
Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Entspricht den bisherigen Programmen Runder Tisch und Turn-Around-Beratung
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 3.000 Euro.
- Der Fördersatz liegt bundesweit bei 90 Prozent.
In Zusammenarbeit mit Leitstellen, die bei der Koordinierung des Programms helfen und zur Unterstützung der BAFA eingesetzt werden, übernehmen wie bisher, Regionalpartner die Funktion als örtliche Anlaufstelle.