Betriebsprüfung
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Die Betriebsprüfung wird von einer Finanzbehörde durchgeführt. Sie stellt eine Gesamtprüfung aller steuerlich relevanten Sachverhalte dar. Sie ist eine Außenprüfung, die eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen will, indem sie die Verhältnisse des Steuerpflichtigen prüft und beurteilt. Für die Durchführung der Betriebsprüfung gelten bestimmte Vorschriften, da sie einen starken Eingriff in die Rechte des Steuerbürgers darstellt.
Das zuständige Finanzamt hat für die Außenprüfung oft Amtsbetriebsprüfungsstellen eingerichtet. Für Großbetriebsprüfungen haben einige Bundesländer sogar ein Finanzamt eingerichtet. Die Betriebsprüfung kann sich auf einen oder auch auf mehrere Besteuerungszeiträume beziehen sowie auf mehrere oder nur auf eine Steuerart beschränkt sein.
Die Durchführung der Betriebsprüfung findet während der alltäglichen Arbeits- und Geschäftszeit und im Normalfall in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen statt. Seit dem Jahr 2002 ist es den Prüfern erlaubt, direkt auf die Datenverarbeitungssysteme zuzugreifen, um die rechtmäßige Buchführung zu prüfen. Der Steuerpflichtige hat die Aufgabe, die Betriebsprüfung durch seine Mitwirkung zu erleichtern. Er hat Bücher, Aufzeichnungen, Urkunden vorzulegen, die erforderliche Erläuterungen geben.