Bildträgervervielfältigung
Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil
Bei der Bildträgervervielfältigung geht es um das Vervielfältigen von bespielten Bildträgern, wie DVD´s, Videobändern und ähnliches. Ein Unternehmer kann sich also damit selbstständig machen, indem er Mediendaten vervielfältigt. Meist findet der Kundenkontakt online statt, d.h. der Unternehmer braucht nicht zwingend geschäftliche Räumlichkeiten anzumieten. Die Kunden müssen die „Mutterbänder“ einschicken und bekommen eine Kopie auf DVD - je nach Auftrag - per Post zum Beispiel. Die Geschäftsidee von der Bildträgervervielfältigung benötigt daher nicht so hohe Anfangsinvestitionen.
Es ist auch denkbar, die Bildträgervervielfältigung im Nebenerwerb aufzubauen, bevor man im Haupterwerb das volle Risiko trägt. Wenn der Gründer Zuschüsse beim Arbeitsamt beantragen möchte, ist dies allerdings nur im Haupterwerb möglich. Beim Arbeitsamt bekommt ein ALG-1-Berechtigter Gründungszuschuss und ein ALG2-Berechtigter Einstiegsgeld. Fördergelder bei der KfW-Bank werden mitunter auch für Investitionen für die Bildträgervervielfältigung im Nebenerwerb geleistet.
In beiden Fällen benötigt der Gründer der Bildträgervervielfältigung einen Businessplan. Für das Arbeitsamt ist meist noch eine fachkundige Stelle erforderlich, die die Tragfähigkeitsprüfung für den Businessplan ausführt. Banken bilden sich selbst ein Urteil über die Geschäftsidee und den Gründer, ob er einer Unternehmensgründung gewachsen ist. Die Bildträgervervielfältigung kann durchaus eine rentable Möglichkeit sein, sich selbstständig zu machen.