Binnenmarkt
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Ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, dass durch den freien Verkehr von Dienstleistungen, Kapital und Waren gekennzeichnet ist, bezeichnet man als Binnenmarkt. Oft wird mit dem Begriff der nationale Markt eines Landes bezeichnet und der Gegensatz zum Export- oder Weltmarkt. Der Binnenmarkt entsteht nicht zufällig, sondern ist ein hochentwickeltes Leistungs- und Wettbewerbssystem, von dem Unternehmer nach Umsetzung ihrer Geschäftsidee profitieren können.
Das Geschehen auf dem Binnenmarkt wird durch viele rechtliche Normen und Verordnungen geregelt, z. B. über die Höhe der Steuer oder über staatliche Sozialleistungen. Die Regelungen verschiedener Binnenmärkte unterscheiden sich oft absichtlich, um die Wirtschaft der Heimat vor Auslandskonkurrenz zu schützen. Für den Binnenmarkt müssen vier Freiheiten gewährleistet sein. Zunächst ein freier Warenverkehr, der durch die Zollunion geschaffen wird. Die Gewährung staatlicher Beihilfen und steuerliche Ausfuhrbegünstigung sind verboten.
Der freie Personenverkehr meint die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Selbstständigen, Studenten, Touristen usw. Der freie Dienstleistungsverkehr auf dem Binnenmarkt beschreibt die Leistungen gegen Entgelt, die nicht den Vorschriften über den freien Kapital- und Warenverkehr unterliegen. Der freie Kapitalverkehr ist die einseitige Übertragung von Kapital aus dem Mitgliedstaat in den anderen.