Der neue BMWi Beratungszuschuss für KMU
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- Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
- Das neue Förderprogramm fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.
- Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Der im Programm neu ausgegebene Beratungszuschuss zur "Förderung unternehmerischen Know-hows" unterstützt externe Beratungsleistungen in KMU.
- Gefördert werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Diesbezüglich qualifizierte Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen werden hierfür extern engagiert.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten den Beratungszuschuss ebenfalls zu allen Fragen der Wiederherstellung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Die BAFA Förderung unternehmerisches Know-how finanziert Unternehmensberatungen für kleine Unternehmen mithilfe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ab 2023 gilt hierfür eine neue Förderrichtlinie. Erfahre alle Details und sichere dir Zuschüsse aus der neuen BAFA-Unternehmensberatung 2023.
Der BMWi Beratungszuschuss fördert in 3 Kategorien:
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Für alle Antragsteller gilt, dass sie der EU-Definition für Mittelständische Unternehmen entsprechen.
*Nicht antragsberechtigt sind in diesem Programm
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen
Unabhängig davon, ob du als Jung- oder Bestandsunternehmen zählst, kannst du pro genanntem Beratungsschwerpunkt und bis zur zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) mehrere Anträge auf Förderung stellen.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden. Seminare oder Workshops sind nicht förderfähig.
Es gibt 3 Beratungsschwerpunkte:
Allgemeine Beratungen
- zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Spezielle Beratungen
Zusätzlich zu den Inhalten einer allgemeinen Beratung können Schwerpunktberatungen gefördert werden. Dazu zählen z.B.
- Beratungen von Unternehmen, die von Frauen geführt werden,
- Beratungen von Unternehmen, die von MigrantInnen geführt werden,
- Beratungen von UnternehmerInnen mit anerkannter Behinderung,
- Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund,
- Beratungen zur Arbeitsgestaltung für MitarbeiterInnen mit Behinderung,
- Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- Beratungen zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und solche
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit, zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Unternehmenssicherungsberatung
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. (Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der angestoßenen Maßnahmen gefördert werden.)
Die ausgezahlte Fördersumme wird anhand der Bemessungsgrundlage (=maximaler Höchstsatz) entlang der 3 Förderkategorien definiert. Generell gelten folgende Fördersätze:
für junge Unternehmen und Bestandsunternehmen
- von 80% für die neuen Bundesländer (ohne Berlin und Leipzig)
- von 60% für die Region Lüneburg
- von 50% für die alten Bundesländer inklusive Berlin und Leipzig
für Unternehmen in Schwierigkeiten
- von deutschlandweit 90%
Der maximale Höchstsatz für zu beantragende Mittel liegt
- für junge Unternehmen bei 4000 EUR
- für Bestandsunternehmen bei 3000 EUR
- für Unternehmen in Schwierigkeiten bei 3000 EUR
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Nach Vorabprüfung und Rückmeldung an den Antragsteller kann dieser bei positivem Bescheid ein qualifiziertes Beratungsunternehmen verbindlich beauftragen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Es muss sich um einen unter der Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ aufgeführt ist. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Bestandsunternehmen können, müssen ein solches Gespräch aber nicht führen.
Nach Durchführung der Beratung muss ein Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA inklusive aller geforderten Nachweise eingereicht werden. Zunächst musst du hier die Zahlung der Beratungskosten in voller Höhe nachweisen. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Alle für den Antrag relevanten Formulare und Merkblätter nach Unternehmenskategorie hat das BAFA auf seiner Homepage zum Download bereit gestellt. Auskünfte zum Verfahren erteilt die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes unter info@leitstelle.org.
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