Covid-19: Koalitionsausschuss beschließt Notfallpaket für Unternehmen
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Von diesen Maßnahmen profitieren Unternehmen in der Covid-19-Krise
Bereits am Sonntagabend waren die Koalitionsspitzen aus Union und SPD im Bundeskanzleramt zusammen gekommen, um sich u.a. über ein Notfallmaßnahmenpaket für von den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise betroffene deutsche Unternehmen zu beraten.
Am Montagmorgen fand der Koalitionsausschuss eine Einigung, über die nun bereits am morgigen Mittwoch im Kabinett abgestimmt werden soll. Im Zentrum stehen Erleichterungen bei Beantragung und Bezug von Kurzarbeitergeld, sowie die zusätzliche Bereitstellung von Liquiditätshilfen aus den Mitteln der KfW-Förderbank.
Konkret sieht die Beschlussfassung vor, dass die Bundesregierung befristet bis Ende 2021 Verordnungsermächtigungen einführen wird, mithilfe derer die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abgesenkt und das Leistungsspektrum erweitert werden:
- Betriebe können Kurzarbeitergeld künftig auch schon dann beantragen, wenn nur 10 Prozent ihrer Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang konnte dies erst geschehen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen ist.
- Außerdem erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr nur zur Hälfte laut Besschlussfassung im Januar, sondern übernimmt diese vollständig.
- Auch für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer kannst du das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.
Die Verordnungen selbst sollen laut CDU-Pressemitteilung zunächst bis Ende 2020 befristet werden.
Setze dich mit deiner zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung, wenn du direkt oder absehbar von einer Behinderung oder Einbruch deiner Geschäftstätigkeit betroffen bist. Hier kannst du deinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld prüfen.
Unternehmern, die von Liquiditätsproblemen betroffen sind, will die Bundesregierung außerdem mit Überbrückungskrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Seite stehen.
Die CDU bekräftigt in ihrer Presseerklärung die Notwendigkeit und das Ziel ihrer Maßnahmen: "Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen." Die SPD bezeichnet das Maßnahmenpaket als "Schutzschirm für Arbeitsplätze in der drohenden Rezession durch das Coronavirus".
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