Corona-Krise: Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Finanzierung kostenfrei anfragen
Konjunkturpaket
Am 3. Juni hat die Koalition ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen, das insgesamt 130 Milliarden Euro umfasst. Darin enthalten sind weitere Liquiditätshilfen für besonders betroffene Branchen, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Investitionsanreize in Zukunftstechnologien und Klimaschutz, Maßnahmen zur sozialen Sicherung sowie Nachfrageimpulse für Verbraucher.
Die für KMU in der Praxis mit erheblichem Mehraufwand verbundene befristete Mehrwertsteuersenkung hat das BMWi im Nachgang relativiert. Unter Ausnutzung von § 9 Absatz 2 Preisangabenverordnung (PangV) kannst du eine komplette Neuauspreisung deines Sortiments umgehen, indem du pauschale Rabatte an der Kasse gewährst.
Für die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung durch Pauschalrabatt sind drei Voraussetzungen maßgeblich. Welche das sind, liest du hier.
Überbrückungshilfen
Ebenfalls Bestandteil im größten Konjunkturpaket der deutschen Nachkriegsgeschichte sind die als Nachfolger der Soforthilfen konzipierten Überbrückungshilfen für besonders betroffene Branchen. Dazu zählen vor allem Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter, Messebauer, Kultur- und Kreativeinrichtungen, Bars und Clubs u.v.m.
Die Eckpunkte zur Beantragung der Soforthilfen hat die Bundesregierung nurmehr veröffentlicht.
Deine Registrierung zum Antrag auf Überbrückungshilfen kannst du jetzt gemeinsam mit deinem Steuerberater vornehmen. Die Antragstellung für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse ist bis zum 30. September 2020 möglich.
Soforthilfe-Programme
Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm in Milliardenhöhe verabschiedet, der Soloselbstständige und Kleinstunternehmen in der Corona-Krise mit zahlreichen Betriebsmittelhilfen unterstützen soll. Die Einzelheiten zum Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft haben wir zusammengefasst.
Bund und Länder arbeiten in dieser für die deutsche Wirtschaft historischen Krise eng zusammen. Die Landesregierungen haben den beschlossenen Schutzschirm des Bundes um vielfältige Soforthilfen als Zuschüsse, zinsvergünstigte Betriebsmitteldarlehen oder Expressbürgschaften ergänzt. Welche Hilfen du in deinem Bundesland in Anspruch nehmen kannst und wo du deinen Antrag stellst, erfährst du in unserem Überblick zu länderspezifischen Liquiditätshilfen.
Kredite für Unternehmen
KfW Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit ist wesentlicher Bestandteil der Liquiditätshilfen für von den Auswirkungen der Coronakrise betroffene Unternehmen. Die KfW hat in diesem Zusammenhang einige Konditionen für Antragsteller verbessert. Wer und was wird gefördert? Wie und wo stellst du den Antrag? Hier findest du die Antwort auf deine wichtigsten Fragen.
KfW Gründerkredit
Um jungen Unternehmen in der Corona-Krise mit Liquiditätshilfen beizustehen, verbessert die KfW die Konditionen des ERP Gründerkredit Universell. Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.
Finanzrechtliche- und steuerliche Erleichterungen
Juristisch absichern
Wenn die behördlich angeordnete Schließung von Betriebsstätten und die Einschränkungen des wirtschaftlichen Regelverkehrs in der Corona-Krise dein Unternehmen vor die drohende Insolvenz stellen, profitierst du von den am 23. März im Bundeskabinett beschlossenen Verbesserungen im Insolvenzrecht.
Insofern deine drohende Insolvenz ursächlich auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie zurückzuführen ist und du im Zuge der Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen "begründete Aussichten auf Sanierung" hast, kannst du eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 beantragen.
Die Maßnahme kann auf dem Verordnungsweg höchstens bis zum 31.03.2021 verlängert werden.
Die Möglichkeit zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist Teil eines umfassenden Katalogs juristischer Maßnahmen, die das BMJV auf den Weg gebracht hat, um dich als Unternehmer zu unterstützen. In unserem Beitrag zur Abmilderung weiterer Folgen der COVID-19 Pandemie erfährst du alle Details des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf den Kündigungsschutz von Mietverhältnissen oder die Stundung von Darlehensverbindlichkeiten.
Steuererleichterungen nutzen
Wenn du als Freiberufler oder KMU aktuell keine Einnahmen verzeichnest, solltest du außerdem den Kontakt zu deiner Finanzbehörde suchen, um von der eingeräumten Möglichkeit zur zinslosen Stundung von Steuerzahlungen (u.a. der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) Gebrauch zu machen. Du hast außerdem die Wahl deine Vorauszahlungen entsprechend deiner aktuellen Einkommenssituation anzupassen.
Darüber hinaus verzichtet das Finanzamt auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden bis Ende 2020. Wende dich an deine Finanzbehörde am Unternehmensstandort für deine individuelle Vereinbarung.
Kurzarbeitergeld
Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund unabwendbarer Ereignisse die Arbeitszeit unter ihren Mitarbeitern zeitweise reduzieren müssen, können Kurzarbeitergeld beantragen. Wir zeigen dir, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie hoch die Förderung ist und wo du deinen Antrag stellst.
Du hast weitere Fragen? In diesem FAQ zum Kurzarbeitergeld beantworten wir alle relevanten Fragen zur Kurzarbeit.
Entschädigungsansprüche nach IfSG
Viele Unternehmen haben im Zuge der aktuellen Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnung ihr Tagesgeschäft einstellen müssen. Unklar ist, ob du in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz geltend machen kannst. Wir erläutern in unserem Beitrag die wichtigsten Voraussetzungen und warum die Einzelfallprüfung so wichtig ist.