Unternehmer verklagt elf Bundesländer auf Entschädigung
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Wirtschaftliches Umfeld vor der Krise
Das die deutsche Wirtschaft und vor allem die kleinen sowie mittelständigen Unternehmen (KMU) schon vor der Krise im politischen Minenfeld aus europäischen, bundesweiten und bundeslandspezifischen Gesetzen, Vorgaben, Reglementierungen, Steuern und Abgaben agieren mussten, ist jedem Betroffenen klar.
Trotz höchster Abgabelast unter den 37 wirtschaftsstärksten, OECD Ländern, fiel es in Deutschland schwer, Fachkräfte zu finden, innovative Geschäftsmodelle umzusetzen, Wagniskapital einzuwerben, Bürokratiemonster zu füttern, Mobil zu arbeiten oder gar zu digitalisieren.
Gerade bei der technologiegetriebenen Digitalisierung steht man als kleiner und mittelständiger Unternehmer schon lang vor einem Wall aus Datenschutzbestimmungen, Urhebergesetzen, Informationsmonopolisten, Breitband- und Funklücken.
Die Krise im Gesundheitssystem mit ihren politischen Massnahmen traf die Wirtschaft daher dreimal so hart:
- Der Nährboden für Geschäftstätigkeiten war stark begrenzt
- Lockdowns und massive neue Anforderungen be- oder verhinderten die weitere Geschäftstätigkeit
- Für die politischen Eingriffe in das Marktgeschehen gab es insbesondere für KMU keine adäquaten Ausgleiche
So mussten während der Krise zusätzlich über 100.000 Unternehmer Grundsicherung beantragen. Was natürlich die Frage nach der Verhältnismässigkeit von einschränkenden Massnahmen zu ausgleichenden Hilfen aufwirft. Über diese wird heute vor einem deutschen Gericht verhandelt.
Unternehmer verklagt elf Bundesländer auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Ein seit 38 Jahren selbständiger Unternehmer im Bereich Projekt- und Produktionsleitung, ist wie die meisten anderen Selbständigen in der Veranstaltungsbranche seit über einem Jahr ohne Geschäftstätigkeit.
Deshalb stellte dieser im Mai 2020 bereits einen Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 56. Sein Antrag wurde jedoch nicht bewilligt. Wie viele Unternehmer aus anderen Branchen auch, erhielt er bis dato keinerlei Entschädigung für seine entgangenen Einkünfte.
Deshalb zog er vor Gericht, um eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz § 56 und den Artikeln 12 und 14 des Grundgesetzes einzuklagen. Da seine in 2020 geplanten Verantstaltungen in elf Bundesländern stattgefunden hätten, muss er jeweils einzeln in diesen elf Bundesländern vor Gericht klagen. Dabei stritten wohl die Gerichte untereinander, um die Zuständigkeit.
Beim Langericht Berlin findet heute schliesslich das erste Hauptverfahren statt.
Kommt es zum Erfolg einer oder mehrerer der Klagen, kann es zu einer Überprüfung der Gesetzeslage durch das Bundesverfassungsgericht kommen. Somit würde eine auch von bekannten Verfassungsrechtlern geforderte Gesetzesänderung bis hin zu einem Entschädigungsgesetz denkbar sein.
Für die finanzielle Unterstützung seiner Prozesse hat der Unternehmer ein Crowdfunding aufgelegt. Zum: Crowdfunding für Dany
Subventionsbetrug bei falscher Hilfsgeldverwendung
Seit Beginn der Krise letzten Jahres, gab es für Unternehmer schon staatliche Zuschüsse und Kredite für die Überbrückung der Lockdowns und Restriktionen. Jedoch glichen diese nie den entgangenen Umsatz beziehungsweise alle anfallende Kosten plus "Unternehmerlohn" aus. Wodurch sie von vornherein nicht für bestimmte Unternehmergruppen in Frage kamen.
Viele der existenziell an die Wand gepressten Unternehmer haben sich daher Hilfen auszahlen lassen, die sie bewusst oder unbewusst falsch verwendet haben. Somit sind durch die Unternehmen an den Staat schon über eine Milliarde Euro an Hilfsgelder zurückgegeben worden.
Subventionsbetrug, auch ein ungewollter, ist dabei kein Kavaliersdelikt. Er wird strafrechtlich geandet. Dabei haben Behörden bis Banken eine Hinweispflicht und müssen im Verdachtsfall an die Verfolgungsbehörden Meldung machen.
Hinweise auf Subventionsbetrug können sein:
- Identische Privat- und Geschäftsadresse im Fördermittelantrag
- Vermischung von Privatkonto und Geschäftskonto
- Zahlungseingänge auf angegebenem Konto und "verdächtige" weitere Einnahmen
- Zweifel an der Hauptberuflichkeit der Unternehmung
Die Konsequenzen für diese Anschuldigungen können dabei auch gravierend sein, etwa:
- Kontensperrungen
- polizeiliches Verhör
- Hausdurchsuchungen
- Anwalts- und Gerichtskosten
Bei Verurteilung kannst du mit Strafzahlungen belegt werden. Sollte dir Vorsatz nachgewiesen werden, wirst du entsprechend noch härter verurteilt.
Strafrechtsschutz als Linderung
Schon bei der Existenzgründung deines Unternehmens solltest du den Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung prüfen. Sie sichert dich gegen gewisse unternehmerische Risiken ab.
Aber auch in den Fällen des Vorwurfs von Subventionsbetrug, kann sie deine Risiken bei einer Strafverfolgung abmildern oder sogar verhindern. Denn allein die finanzielle Absicherung für ein solches Strafverfahren ist enorm wichtig. Durch die erforderliche Strafverteidigung können dir hohe Kosten entstehen. Bei der Beantragung von Fördermitteln empfehlen wir dir daher immer, auch deinen Strafrechtsschutz mittels Versicherung zu überprüfen.
Aufgrund der gegebenen Notwendigkeit, bieten wir dir als Unternehmenswelt Mitglied in Zusammenarbeit mit einem Spezialmakler und einer großen deutschen Versicherung eine Strafrechtsschutzversicherung an. Mit dieser Versicherung sicherst du dich entsprechend auch gegen die Kosten eines Strafverfahrens ab. Und das auch rückwirkend. Dein monatlicher Tarif ist dabei abhängig von deiner Unternehmensgröße, deiner Mitarbeiteranzahl und dem konkreten Versicherungsumfang. Fordere gern dein Angebot bei uns an.
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