KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen gestartet
Zum KfW-Schnellkredit in wenigen Schritten
KfW-Schnellkredit für kleine Unternehmen: Voraussetzungen und Konditionen
Kleine Unternehmen und Soloselbstständige können aufatmen. Ab sofort erhalten Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten weitere Krisenhilfe im Corona-Geschäftsjahr 2020 und darüber hinaus. Die Bundesregierung hat hierfür den KfW-Schnellkredit für dich geöffnet und verlängert das Sonderprogramm der KfW noch bis Ende Juni 2021:
"Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind größer und länger, als wir dies Mitte des Jahres noch erwartet und erhofft hatten. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern und verlängern das KfW-Sonderprogramm. Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredits für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige können nun alle Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquidität erhalten. Gleichzeitig haben wir alle Varianten des KfW-Sonderprogramms bis 30.06.2021 verlängert, um Planungssicherheit zu schaffen."
- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
***UPDATE: Stand März 2021 verlängert die KfW das Sonderprogramm noch einmal bis zum 31.12. 2021.
Wer kann einen KfW-Schnellkredit beantragen?
Der KfW-Schnellkredit richtet sich in angepasster Form an
- kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie
- Soloselbständige
Welche Voraussetzungen muss ich für den Antrag zum KfW-Schnellkredit erfüllen?
Antragsteller für den angepassten KfW-Schnellkredit müssen drei Voraussetzungen erfüllen:
- Dein Unternehmen muss mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Dein Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Ausnahmeregelung für Gründer beachten: Sofern dein Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt aktiv gewesen ist, wird dieser Zeitraum ab Gründung zur Betrachtung erzielter Gewinne herangezogen.
- Dein Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gewesen sein. Es muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Wie hoch ist der KfW-Schnellkredit?
Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % deines Jahresumsatzes 2019. Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können maximal 300.000 Euro Förderung erhalten.
***UPDATE: Mit Verlängerung des KfW-Schnellkredits bis Ende 2021 wurde gleichzeitig der maximale Kreditbetrag angehoben. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können in Zukunft bis zu 675.000 Euro Kreditsumme erhalten (Stand: März 2021).
Wie sind Laufzeit und Kreditkonditionen?
Der Zinssatz beträgt aktuell 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Deine Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch deine Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Du musst keine Sicherheiten stellen.
Wo kann ich den Antrag für einen KfW-Schnellkredit stellen?
***UPDATE: Ursprünglich bis zum 30.06.2021 konntest du den KfW-Schnellkredit beantragen. Diese Frist wurde inzwischen verlängert bis zum 31.12. 2021 (Stand: März 2021).
Unternehmenswelt unterstützt dich bei der Beantragung des KfW-Schnellkredits. Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen können hier unkompliziert den KfW-Schnellkredit beantragen.
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