Überbrückungshilfe III Plus kommt
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Unternehmenshilfen III Plus für Unternehmen
Unternehmen bleiben weiter von den politischen Einschränkungen und Schließungen direkt oder indirekt betroffen. Auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission der Bundesregierung genehmigt hat, können Unternehmen einen Schadensausgleich beantragen.
In der nun weiterführenden Überbrückungshilfe III Plus können Unternehmen bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich geltend machen. Zusammen mit der aktuellen Obergrenze von bis zu 12 Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag damit 52 Millionen Euro.
Förderhöhen der Überbrückungshilfen
Die Obergrenze für Förderungen aus Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus beträgt maximal 52 Millionen Euro. Zusammengesetzt aus 12 Millionen Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Millionen Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.
Die maximale monatliche Förderung beträgt weiterhin 10 Millionen Euro.
Neue Restart-Prämie
Unternehmen, welche für ihre Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder sonstig ihre Beschäftigung erhöhen, können wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) beantragen.
Dieser Zuschuss für ansteigende Personalkosten wird jedoch nur als Anteil zur Differenz der tatsächlichen Personalkosten mit dem Vergleichsmonat Mai 2021 gezahlt und sinkt bis September diesen Jahres.
So werden im Fördermonat Juli 2021 lediglich 60 Prozent der Differenz zu den Personalkosten im Mai 2021 gezahlt. Im August beträgt dieser Zuschuss noch 40 Prozent und im September nur noch 20 Prozent. Nach September 2021 wird dann kein Zuschuss mehr gewährt.
Insolvenz-Restrukturierungshilfe
Unternehmen können für ihre insolvenzabwendende Restrukturierung bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit künftig Anwalts- und Gerichtskosten von monatlich bis zu 20.000 Euro beantragen.
Neustarthilfe Plus
Die als Neustarthilfe Plus verlängerte Neustarthilfe für Soloselbstständige erhöht sich von Juli bis September um bis zu 250 Euro auf dann gesamt bis zu 1.500 Euro pro Monat. Bis Juni 2021 wurden bis zu 1.250 Euro Neustarthilfe pro Monat gezahlt.
Für den gesamten Förderzeitraum der Neustarthilfen von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige bis zu 12.000 Euro bekommen.
Beantragung der Überbrückungshilfen III Plus
Die Überbrückungshilfen III Plus werden weiter durch die prüfenden Dritten (Steuerberatende, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende) über das Corona-Portal des Bundes für die Unternehmen beantragt.
Anträge auf Schadensausgleich nach den neuen Regelungen können laut Bundeswirtschaftsministerium in Kürze gestellt werden. Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden 12 Millionen Euro gelten die aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereits bekannten Beschränkungen zu Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und Bonuszahlungen.
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