FAQ Überbrückungshilfe III und Eigenkapitalzuschuss
Wichtiges Update vom 12. Juni 2021: Die Bundesregierung hat nun die erweiterte "Überbrückungshilfe III Plus" eingeführt.
Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften u.v.m.
Häufige Fragen zu Überbrückungshilfe III und Eigenkapitalzuschuss
Überbrückungshilfe III und den neuen Eigenkapitalzuschuss kannst du noch bis zum 31. August 2021 über die zentrale Antragsplattform des Bundes beantragen. Die hierfür geltenden Rahmenbedingungen erweitert die Bundesregierung durch laufend aktualisierte FAQ zum Förderprogramm. Im Rahmen seiner Wirtschaftsprognose bekräftigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag gleichzeitg die Absicht, den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende 2021 ausweiten zu wollen.
Die wichtigsten Neuerungen und Geltungsbereiche der Überbrückungshilfe III erfährst du hier:
Was sind förderfähige Fixkosten in der Überbrückungshilfe III?
Zum bereits geltenden Spektrum förderfähiger Fixkosten der Überbrückungshilfe III erweitert die Bundesregierung die Bandbreite der Investitionskosten z.B. in Digitalisierung und Hygienemaßnahmen. Neu ist z.B. die Förderfähigkeit von Anschaffungen und/oder die Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO). Für Händler und Gastronomen bedeutet dies, dass die Investitionskosten in oder die Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) als förderfähige Kosten anerkannt sind.
Welche Investitionen in Digitalisierung fördert die Überbrückungshilfe III?
Unternehmen, welche die Corona-Krise für Investitionen in digitale Projekte und Prozesse nutzen wollen, sind hierfür im Rahmen der Überbrückungshilfe III und bis zu einem Gesamtförderbetrag von 20.000 Euro aufgefordert. Unter Vorlage der Voraussetzungen kann dies seit dem 1. April sogar ganz ohne Eigenbeteiligung erfolgen. Erhielten Antragsteller zuvor bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent eine Erstattung von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten, sind es nun 100 Prozent. Damit verbessern sich die Bedingungen für kleine Unternehmen, die ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen in die Digitalisierung sichern wollen.
Folgende Investitionen in die Digitalisierung sind branchenunabhängig förderfähig:
- Einrichtung eines Onlineshops
- Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Onlineshop (beispielsweise Photo Studio Composer)
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
- Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
- Ausbau WLAN
- Glasfaseranschluss
- Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing etc.)
- Kosten für die Betreuung von Social Media-Kanälen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
- Dokumentenmanagement
- Update von Softwaresystemen
- Neue cloudbasierte Telefonanlage
Förderfähige Investitionskosten für die Digitalisierung in Gastronomie und Hotelerie:
- Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
- Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
- Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (etwa TSE-Lösungen)
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen, z.B. "am Tisch per Handy ordern"
- Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
- Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
- Apps für die Kundenregistrierung
- Token zur Infektionskettenermittlung und aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
- Gästebindungsprogramme / Software inklusive Einrichtung und Schulung
- Warenwirtschaftssysteme
Das sind förderfähige Digitalisierungskosten in Dienstleistungsbranchen, Fitness & Freizeit:
- Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
- "Digitale" Fitnessgeräte für Fitnessstudios
- Anschaffung von Konvektomaten mit Internetanbindung für eine standortunabhängige, programmierbare Steuerung für Gastronomen oder PopUp-Events
Was sind förderfähige Investitionen in Hygienemaßnahmen?
COVID-19 wird Händler, Gastronomen und Veranstalter auch im Geschäftsjahr 2021 mit zusätzlichen Investitionen herausfordern. Um Hygienekonzepte umzusetzen und Abstände einzuhalten, müssen zusätzliche Ressourcen freigestellt und bauliche Maßnahmen getroffen werden. Folgende Investitionskosten in unterstützende Hygienemaßnahmen berücksichtigt die Überbrückungshilfe III:
- Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen oder Verlagerung in Außenbereiche
- Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter etc.
- Fester Einbau von Lüftungsanlagen
- Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (etwa innenliegende Küche)
- Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
- Handtrockner mit UVC-Licht
- Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
- Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
- Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich (zweite Theke) für effizientes ToGo-Geschäft
- Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
- Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
- Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (etwa Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
- Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume
- Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
- Wechsel auf Gläserspülmaschine (inklusive Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült
- Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
Was sind förderfähige Investitionen für den temporären Außen-Betrieb?
Du willst trotz bleibender Unsicherheiten und der geltenden Bundesnotbremse 2021 auf jeden Fall deine Außengastronomie (pandemiegerecht) und attraktiv umgestalten? Die Überbrückungshilfe III unterstützt auch Investitionen in bauliche Renovierungsmaßnahmen. U.a. die folgenden Kosten sind förderfähig:
- Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern für optimale Auslastung von Außenbereichen
- In Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
- Einrichtungsgegenstände für die Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen etc.)
- Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
- Wettergerechte Überdachung von Außenbereichen
- Bauliche Erweiterung von Außenbereichen
- Windschutz für den Außenbereich
Wer erhält den neuen Eigenkapitalzuschuss in der Überbrückungshilfe III?
Betriebe, die besonders lange und hart von den Corona-Schließungen betroffen sind, können seit Kurzem auch den sogenannten Eigenkapitalzuschuss erhalten. Die Förderung erfolgt zusätzlich zur Überbrückungshilfe III und dient der Substanzstärkung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben bzw. verzeichnen. Dabei ist unerheblich, ob die entsprechenden Monate unmittelbar aufeinander folgen oder nicht. Es werden sämtlich die Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde.
Für Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten haben, gilt: Für den jeweiligen Monat November und/oder Dezember wird pauschal ein Umsatzrückgang von 50 Prozent zugrunde gelegt.
Welche Kosten fördert der neue Eigenkapitalzuschuss?
Der gestaffelte Eigenkapitalzuschuss (ab dem 3. Monat) richtet sich immer nach dem Anteil der erstattungsfähigen Fixkosten in deinem Antrag auf Überbrückungshilfe III. Der Eigenkapitalzuschuss fördert dann zusätzlich! zur Überbrückungshilfe III bis zu 40 Prozent deiner anerkannten Fixkosten
Wird der Eigenkapitalzuschuss auch rückwirkend gewährt?
Viele Unternehmen, die ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III bereits gestellt haben, müssen auf den neuen Eigenkapitalzuschuss dennoch nicht verzichten. Wer bereits einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hat, kann durch Änderungsantrag ab Ende April auch vom neuen Eigenkapitalzuschuss profitieren.
Überbrückungshilfe III und Eigenkapitalzuschuss beantragen
Deinen Antrag auf Überbrückungshilfe III und den neuen Eigenkapitalzuschuss kannst du vorerst bis zum 31. August 2021 über die zentrale Antragsplattform des Bundes stellen.
Hier geht´s zum Antrag auf Überbrückungshilfe III.
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