Reiserecht: Wie unbeschwert wird dieser Sommer?
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In diese europäischen Länder dürfen deutsche Touristen reisen
Die Aufhebung der Reisewarnung zum 15. Juni 2020 gilt vorerst für 25 EU-Mitgliedsstaaten. Für Spanien wird eine Aufhebung der Reisewarnung zum 21. Juni erwartet. Sie gilt deshalb länger, da Spanien selbst einem Drei-Phasen-Modell des nationalen Lockdown folgt, der gegenwärtig in Teilen andauert.
In folgende Länder können Touristen ab dem 15. Juni ungehindert und im Einklang mit nationalen sowie Bestimmungen des Ziellandes einreisen:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
Ebenfalls bereisen dürfen deutsche Touristen das aus der EU ausgetretene Großbritannien einschließlich Nordirland sowie die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied der EU sind: Das sind die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen.
Veranstalter sollten regelmäßig die Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Zielland überprüfen, um bei verändertem Infektionsgeschehen bzw. einer Reaktivierung von Quarantänemaßnahmen ihre Kunden verantwortungsvoll beraten zu können.
Das Auswärtige Amt behält sich in seiner Stellungnahme in dieser Woche ebenfalls vor, bei einer Verschlechterung der pandemischen Lage Reisewarnungen individuell und erneut auszusprechen. Um hier über ein verlässliches Kontrollmaß zu verfügen, hat das Bundesaußenministerium Reise-Kriterien für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vier Schengen-assoziierten Staaten und das Vereinigte Königreich erlassen.
Goldene Regel: Weniger als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen
Zentrale Grundvoraussetzung für eine ungehinderte Reise ins Zielland ist demnach das Einhalten einer Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen und laut Veröffentlichung des RKI nach den statistischen Auswertungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
Außerdem müssen die Staaten geeignete Hygienmaßnhamen besonders im Bereich des Tourismus- und Reiseverkehrs ergreifen und dokumentieren. Grundlage dafür sind die von der Europäischen Kommission ausgegebenen Empfehlungen. Deren Einhaltung soll auf europäischer Ebene bewertet werden, ergänzt um eine fortlaufende Beobachtung durch die Bundesregierung.
Eine Abholung deutscher Staatsangehöriger durch die Bundesregierung während einer möglicherweise im Ausland verhängten Quarantäne wie zum Beginn der Pandemie bleibt für die Zukunft ausdrücklich ausgeschlossen.
La dolce vita 2020?: Warum Verbraucher verhalten sind und sein dürfen
Die Freude über geöffnete Grenzen und den nahenden Sommerurlaub ist noch verhalten. Seien es gesundheitliche Bedenken, womöglich im Zielland als Risikogruppe nicht adäquat versorgt zu sein oder ökonomische Befürchtungen, bei drohender Insolvenz des Reiseveranstalters geleistete Vorauszahlungen verlieren zu können.
„Freiwillige Gutscheine statt „Geld zurück“ heißt deshalb die Devise der Bundesregierung, die Ende Mai und in Absprache mit der Europäischen Union ein Lösungspaket beschlossen hat. Es soll Verbraucher schützen und Unternehmen stärken. Eine freiwillige Gutscheinlösung ist das zentrale Element der Beschlussfassung, die folgenden Regeln unterliegt:
- Buchungen vor dem 8. März 2020: Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, soll den Reiseveranstaltern ermöglicht werden, den Pauschalreisenden statt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten.
- Zu 100% abgesichert: Es besteht eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Gutscheine sind im ersten Schritt über die bisherige Versicherung abgesichert und für den Fall, dass diese Versicherung nicht ausreicht, darüber hinaus durch eine staatliche Garantie bis zu vollen 100% des Wertes. Die Gutscheine gewährleisten damit die volle Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs auch für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters.
- Prinzip der Freiwilligkeit: Die Gutscheine sind freiwillig. Darauf musst du deine Kunden hinweisen. Diese dürfen den Gutschein durchaus ablehnen und behalten dann ihren sofortigen Erstattungsanspruch.
- Übertragungsmöglichkeit: Wenn deine Kunden bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschriften einen Gutschein von dir erhalten haben, musst du ihnen Gelegenheit geben diesen in einen Reisegutschein im Sinne dieser Vorschrift umzutauschen. Dies kann formlos durch eine entsprechende Anpassung des Gutscheins erfolgen.
- Regelung ist gültig bis Ende 2021: Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises an ihn auszukehren.
Durchhalten: Deine Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturpaket
Viele Reiseveranstalter sehen sich durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich schwierigen Zeiten ausgesetzt. Wie die gesamte Hospitality Branche und das Veranstaltungsgewerbe zählen sie zu den besonders von der Krise betroffenen Unternehmern. Dem trägt die Bundesregierung nun Rechnung und hat im Rahmen ihres Konjunkturpakets ein 25 Milliarden EUR schweres Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt.
Zwischen 9.000 Euro - 15.000 Euro Überbrückungshilfe sollen wirtschaftlich stark betroffene Unternehmen in Abhängigkeit ihrer Beschäftigtenzahl als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Monate Juni bis August erhalten können. Die Details der Antragstellung werden derzeit noch "mit Hochdruck" im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Wir informieren dich hier bei Bekanntwerden der genauen Antragsformalitäten und Ansprechpartner.
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