Verlängerung: Kurzarbeit, Soforthilfen & COVInsAG
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Corona-Schutzschirm: Welche Neuerungen hat die Koalition genau beschlossen?
Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Verlängerung einzelner Corona-Soforthilfemaßnahmen verständigt. Einzelunternehmer, Freiberufler und KMU, die mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen haben, sollen weiterhin unterstützt werden. Diese Maßnahmen wurden beschlossen:
1. Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert
Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - allerdings nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.
Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.
In a Nutshell:
- Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird auf 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31.12.2021
- Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet
- Sozialversicherungsbeträge werden ab 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 zur Hälfte erstattet
- Hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge steigt auf 100 Prozent, wenn du für dein Team Weiterbildungsmaßnahmen ergreifst
2. Überbrückungshilfen bis Ende 2020 verlängert
Staatliche Soforthilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun statt bis Ende August bis Ende 2020 laufen. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Mittel sind bislang nicht ausgeschöpft.
3. Lockerungen im Insolvenzrecht (COVInsAG) bis Ende 2020 verlängert
Die Lockerungen im Insolvenzrecht sollen ebenfalls verlängert werden, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März zunächst bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.
4. Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis Ende 2020 verlängert
Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen weiterhin einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden, konkret bis 31. Dezember 2020.
In a Nutshell:
- Bis zum 31. Dezember 2020 Antrag auf erleichterten Zugang zur Grundsicherung stellen
- Altersvorsorge schützen und höhere Vermögensfreibeträge nutzen
- Wegfall der Prüfung der Angemessenheit der Wohnverhältnisse
- Automatische Weiterbewilligung der Leistungen aus der Grundsicherung
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