Weiterbildung: Maßnahmen und Fördermöglichkeiten für KMU
WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
Drei Themen sind motivierend für die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit. Besonders kleine Unternehmen haben Schwierigkeiten in der Gewinnung von Fachkräften. Deshalb sollen bereits Beschäftigte betroffener Unternehmen stärker qualifiziert werden können und dies mit staatlicher Förderung durch die Qualifizierungsoffensive.
Der außerdem schwach ausgeprägte Digitalisierungsgrad kleiner Unternehmen soll durch entsprechend geförderte Weiterbildungsleistungen positiv korrigiert werden.
Dritter Themenschwerpunkt sind der prinzipielle technologische Fortschritt, das Entstehen neuer Geschäftsmodelle auf der Basis veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und ein Konkurrieren der besten Ideen auf internationalen Märkten: Was sind die Fähigkeiten, die deine Mitarbeiter morgen benötigen, damit dein Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig bleibt? Wie kannst du jedem deiner Mitarbeiter eine Stimme geben und sein volles Potential entfalten? Wie organisierst du interdisziplinäre Teams bei der Entwicklung neuer Projekte? Qualifizierungsmaßnahmen, die sich um diesen dritten Themenschwerpunkt bilden, sind ebenfalls förderfähig.
WEITER.BILDUNG! Kompakt: Zahlen und Fakten
Die Ziele der Initiative im Überblick:
- Fachkräfte im Unternehmen sichern und binden
- Digitalisierungsgrad von Unternehmen fördern
- Neue Kompetenzen für neue Märkte ausbilden
Voraussetzung für eine Förderung:
- Die geplante Weiterbildung umfasst mehr als 160 Stunden.
- Die Durchführung der Qualifizierung kann flexibel erfolgen (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend).
Höhe der Zuschüsse:
Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt je nach Maßnahme richten sich nach der Größe der antragstellenden Unternehmen und hier maßgeblich nach ihrer Mitarbeiterzahl:
1. Zuschüsse zu Lehrgangskosten:
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten entfallen auf die einzelnen Unternehmen wie folgt:
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) können bis zu 100% gefördert werden.
- Kleine bzw. mittlere Unternehmen (mehr als 10 und weniger als 250 Mitarbeiter) können bis zu 50% gefördert werden.
- Die Lehrgangskosten größerer Unternehmen (>250 Mitarbeiter) werden mit bis zu 25% bezuschusst.
Besondere Bedingungen gelten für Mitarbeiter ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen. Für diese Zielgruppe übernehmen die Arbeitsagenturen im Fall von Kleinstunternehmen und kleinen/mittleren Unternehmen Zuschussleistungen für Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 100%.
2. Zuschüsse zu Arbeitsentgelt:
Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung betragen
- für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) bis zu 100%,
- für kleine/mittlere Unternehmen (mehr als 10 und weniger als 250 Mitarbeiter) bis zu 50% sowie
- für größere Unternehmen (>250 Mitarbeiter) bis zu 25%.
Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gelten für alle Unternehmensgrößen Zuschussleistungen bis zu 100%.
Beratung und Kontakt für Arbeitgeber:
Der an deinem Standort zuständige Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur berät dich indiviudell zu deinen gewünschten Weiterbildungsleistungen und der Höhe der möglichen Förderung. Kontakt zum Ansprechpartner findest du auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
Zuschüsse und Steuerliche Vergünstigungen für Weiterbildungsleistungen
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2019 zum 1. Januar 2020 gelten auch für Weiterbildungsleistungen weitere Steuervergünstigungen. Ab sofort sind sämtliche Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III aber auch Weiterbildungsleistungen, die der allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen, lohnsteuerfrei. Der in der Vergangenheit im Rahmen einer Betriebsprüfung häufig geäußerte Verdacht des Zuflusses geldwerter Vorteile ist nicht mehr zulässig.
Damit zählen z.B. auch Sprach- oder Computerkurse zu steuerbefreiten Leistungen. Außerdem gelten Kurse, die eine allgemeine Verbesserung der Fertigkeiten von Arbeitnehmern forcieren auch ohne aktuelle arbeitsplatzbezogene Relevanz als steuerbefreite Leistungen.
Dass all diese Maßnahmen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben, müssen Arbeitgeber nach wie vor gewährleisten.
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