Meister-BAföG: Das sind die Konditionen
Businessplan Handwerk erstellen
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben und in der Regel über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation verfügen. Mit dem AFBG erhältst du finanzielle Unterstützung z.B. für deine Meisterausbildung, die aus Zuschüssen besteht und die du nicht zurückzahlen musst.
Zusätzlich hast du die Möglichkeit, ein günstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen, um die Differenz zwischen dem Zuschuss und dem maximalen Förderbetrag abzudecken. Die Höhe des Zuschussanteils hängt davon ab, wofür du die Förderung genau benötigst, beispielsweise für die Kosten deiner Fortbildung oder deinen Lebensunterhalt.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Menschen, die sich auf Fortbildungsabschlüsse wie z.B. Handwerks- und Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder über 700 vergleichbare Qualifikationen vorbereiten wollen. Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung.
Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung
Um die AFBG-Förderung zu erhalten, musst du die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen. Auch als Studienabbrecher oder Abiturient ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der geforderten Berufspraxis für deine Fortbildung, kannst du das Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
Förderung bei Bachelorabschluss
Verfügst du bereits über einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss, kannst du ebenfalls gefördert werden, solange dies dein höchster Hochschulabschluss ist. Eine Förderung ist jedoch nicht möglich, wenn du bereits einen Masterabschluss oder einen staatlichen bzw. staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss hast.
Förderung für ausländische Mitbürger
Ausländer sind förderungsberechtigt, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzen. Es zählt auch die Zeit einer Berufsausbildung, wenn du dich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hast und erwerbstätig gewesen bist.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen, die dich gezielt auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertige Abschlüsse vorbereiten. Dafür sind häufig eine abgeschlossene Erstausbildung und ein höherer beruflicher Abschluss erforderlich.
Seit dem 01. August 2020 kannst du bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert erhalten, darunter:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
- Bachelor Professional
- Master Professional
Die Förderung ist an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
- Fortbildungsstufe 1: Die erste Fortbildungsstufe muss mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, kann aber bis zu 400 Stunden in Teilzeit gefördert werden.
- Fortbildungsstufe 2 und 3: Die zweite und dritte Fortbildungsstufe müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden haben und können in Voll- oder Teilzeit gefördert werden.
- Vollzeitfortbildung: Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel wöchentlich mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen stattfinden, und die Gesamtdauer darf drei Jahre nicht überschreiten.
- Teilzeitfortbildung: Teilzeitmaßnahmen müssen durchschnittlich monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden haben und dürfen bis zu vier Jahre dauern.
- Fernlehrgänge: Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahmen gefördert werden, wenn sie die AFBG-Voraussetzungen und die des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen.
- Mediengestützte Lehrgänge: Online-Fortbildungen können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder verbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden. Reine Selbstlernphasen sind nicht förderfähig.
Wichtig: Förderfähig sind ausschließlich Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein Qualitätssicherungssystem verfügen.
Förderungen auf erster Fortbildungsstufe
Massnahmen auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe können ebenfalls gefördert werden, also z.B. vom Gesellen zum Servicetechniker.
Förderungen ohne Erstausbildungsabschluss
Wenn du ohne Erstausbildungsabschluss nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen zur Prüfung oder schulischen Qualifizierung zugelassen wirst, beispielsweise als Studienabbrecher oder Abiturient mit Berufspraxis, kannst du Fördermittel aus dem Aufstiegs-BAföG nutzen.
Das Meister-BAföG umfasst folgende Zuschussleistungen, die du je nach Verwendungszweck beantragen kannst:
Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
- maximale Fördersumme: 15.000 Euro
- Zuschussanteil: 50 Prozent
- Darlehenserlass: 50 Prozent
- Vollständiger Erlass bei Existenzgründung: 100 Prozent (Seit dem 01. August 2020 kannst du, wenn du deine Prüfung erfolgreich bestanden hast, einen Antrag stellen, um 50 Prozent des noch ausstehenden Darlehens für deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen zu bekommen.)
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (und vergleichbarer Arbeiten)
- Förderung bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 Euro
- Zuschussanteil: 50 Prozent (Für den Rest der Fördersumme erhältst du ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.)
Zuschüsse zum Lebensunterhalt
Bei Vollzeitfortbildungen kannst du einkommens- und vermögensabhängig einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten beantragen. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung komplett als Zuschuss gewährt, was bedeutet, dass du sie nicht zurückzahlen musst.
Die maximalen monatlichen Unterhaltsbeiträge für Alleinstehende setzen sich wie folgt zusammen:
- Grundbedarf
- Wohnbedarf
- Erhöhungsbetrag
- Eventuelle Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Fogende Zuschüsse werden ausgezahlt:
- Zuschuss für Alleinstehende: Der maximale monatliche Betrag beträgt 963 Euro.
- Zuschuss für Verheiratete: Falls du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und nicht dauerhaft getrennt bist, erhöht sich dieser Betrag um 235 Euro pro Monat.
- Aufschlag je Kind: Wenn du Kinder hast, für die du Anspruch auf Kindergeld hast, erhöht sich der monatliche Betrag um 235 Euro pro Kind.
- Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: Falls du Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung alleine in deinem Haushalt erziehst, erhältst du zusätzlich einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro pro Kind, unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen. Dieser Zuschuss gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmaßnahmen.
Meister-BAföG ab 2025: Ab 1. Januar 2025 bringt die Reform des Aufstiegs-BAföG zahlreiche Verbesserungen.. Höhere Zuschüsse, erweiterte Fördersummen und großzügigere Erlassmöglichkeiten sollen den Weg zum Meistertitel oder einer vergleichbaren Qualifikation erleichtern.
Hier findest du alle verbesserten Konditionen im Meister-BAföG 2025 im Überblick.
Den Antrag auf Meister-BAföG bzw. Aufstiegsförderung stellst du beim regionalen Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz. Detaillierte Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen je nach persönlicher Ausgangssituation hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter aufstiegs-bafoeg.de ausführlich zusammengestellt. Hier findest du auch alle Antragsformulare für die Aufstiegsförderung.
Bild-Urheber:
iStock.com/Airubon